Ärzteschaft
Homöopathieverträge auf der Streichliste
Montag, 21. März 2022
Bremen – Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) wird drei bestehende Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben, kündigen. Das hat die Vertreterversammlung (VV) auf ihrer Sitzung Mitte März einstimmig beschlossen, wie die KV heute mitteilte.
Damit folgt die VV einer Entwicklung, die durch die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen im Oktober 2019 ihren Anfang genommen hat. Seitdem sind viele weitere Ärztekammern dem Beispiel gefolgt.
„Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wissenschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen“, erklärten die KV-Vorstände Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. Das treffe auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen „leider zu“.
Die Ärztekammer Bremen begrüßt die Entscheidung. „Es geht nicht darum, den Menschen zu verbieten, homöopathische Mittel einzusetzen, wenn sie sich damit besser fühlen“, sagte Präsident Johannes Grundmann.
Für eine ärztliche Weiterbildung brauche es aber definierte und überprüfbare Lernziele, die es für die Homöopathie mangels wissenschaftlicher Basis gar nicht geben könne. Daher habe man die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Die Entscheidung der VV der KV Bremen sei „nur folgerichtig“.
Die Kündigung betrifft Vereinbarungen mit wenigen Krankenkassen mit einem geringen Honorarvolumen. © may/EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.