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Ärzteschaft

Homöopathieverträge auf der Streichliste

Montag, 21. März 2022

/Björn Wylezich, stock.adobe.com

Bremen – Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) wird drei bestehende Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben, kündigen. Das hat die Ver­treterver­sammlung (VV) auf ihrer Sitzung Mitte März einstimmig beschlossen, wie die KV heute mitteilte.

Damit folgt die VV einer Entwicklung, die durch die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbil­dungs­ord­nung der Ärztekammer Bremen im Oktober 2019 ihren Anfang genommen hat. Seitdem sind viele weitere Ärztekammern dem Beispiel gefolgt.

„Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wis­senschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen“, erklärten die KV-Vorstände Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. Das treffe auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen „leider zu“.

Die Ärztekammer Bremen begrüßt die Entscheidung. „Es geht nicht darum, den Menschen zu verbieten, homöopathische Mittel einzusetzen, wenn sie sich damit besser fühlen“, sagte Präsident Johannes Grund­mann.

Für eine ärztliche Weiterbildung brauche es aber definierte und überprüfbare Lernziele, die es für die Ho­möopathie mangels wissenschaftlicher Basis gar nicht geben könne. Daher habe man die Zusatzweiter­bildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Die Entscheidung der VV der KV Bre­men sei „nur folgerichtig“.

Die Kündigung betrifft Vereinbarungen mit wenigen Krankenkassen mit einem geringen Honorarvolu­men. © may/EB/aerzteblatt.de

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