Politik
Initiative für Neuregelung zur Sterbehilfe erneut eingebracht
Dienstag, 22. März 2022
Berlin – In der Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland bringt eine Abgeordnetengruppe im Bundestag einen Vorstoß für Neuregelungen außerhalb des Strafrechts erneut ein. „Menschen, die selbstbestimmt sterben möchten, brauchen endlich Rechtssicherheit“, sagte Mitinitiatorin Katrin Helling-Plahr (FDP) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Sie bräuchten bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote und eine transparente Möglichkeit, auch Medikamente zur Selbsttötung erhalten zu können. Mehr als zwei Jahre nach einem Verfassungsgerichtsurteil gelte es, keine Zeit mehr zu verlieren.
Die Initiative soll „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, wie es in dem Entwurf heißt. Initiatoren sind neben Helling-Plahr die Abgeordneten Otto Fricke (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD).
Vorgesehen ist konkret, dass ein breites Beratungsangebot gesichert wird. Ärzte solle Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung dann verschreiben dürfen, wenn sie „von der Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Sterbewunsches“ überzeugt sind. Seit der Beratung müssten in der Regel mindestens zehn Tage vergangen sein.
Im Kern waren die Vorschläge schon vor der Bundestagswahl vorgestellt worden. Sie sollen nun in der neuen Wahlperiode erneut eingebracht werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Es hatte vor zwei Jahren ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Im Januar hatte eine andere fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen Entwurf vorgestellt. Demnach soll die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden – aber mit einer Ausnahme für Volljährige:
Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden. © dpa/aerzteblatt.de

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