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Politik

Selbstzahler­leistungen laut IGeL-Monitor kaum GKV-tauglich

Donnerstag, 24. März 2022

/rogerphoto, stock.adobe.com

Berlin – Die meisten der angebotenen Selbstzahlerleistungen (IGeL) hätten „keine Chance“, im Gemein­samen Bundesausschuss (G-BA) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt zu werden. Dies betonte heute Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, im Rah­men einer Pressekonferenz zum Thema individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Der Blick auf die 55 bislang vom Wissenschaftsteam des IGel-Monitors des Medizinischen Dienstes Bund bewerteten Leistungen überzeuge nicht, so Gronemeyer. Seit dem Start des Monitors vor rund zehn Jah­ren habe man keine Leistung mit positiv bewertet werden können, tendenziell positiv hätten nur zwei IGeL abgechnitten.

Einige der Bewertungen, die im Zuge des IGeL-Monitors durchgeführt worden seien, habe man aktuali­siert ─ aber auch dabei habe sich gezeigt, dass sich „hinsichtlich der Evidenz nichts verändert und das Ergebnis daher gleich bleibt“. Bislang sei keine einzige Bewertung widerlegt worden.

Gronemeyer wies darauf hin, dass der IGeL-Monitor bei seinen Analysen nicht nur wissenschaftliche Studien auswertet, sondern die Bewertungen auch in den Kontext der Empfehlungen der Leitlinien der medizinischen Fachgesell­schaften stellt.

„Der IGeL-Monitor konnte bei 22 Bewertungen entsprechende Leitlinien finden und hat die Empfeh­lun­gen mit der Bewertung verglichen“, fasste Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, zusammen. Mehr als drei Viertel der Bewertungen stimmten mit den Leitlinienempfehlungen überein. „Es trifft daher nicht zu, dass unsere Bewertungen dazu in Widerspruch stehen.“

Nach wie vor würden auch IGeL verkauft, die eindeutig negativ zu bewerten seien, kritisierte Gronemeyer. Dazu gehöre beispielsweise die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Bei die­ser Leistung könne es zu vielen falsch positiven Ergebnissen und damit zu unnötigen weiteren Untersu­chungen und Eingriffen kommen.

„Dies widerspricht den einfachsten Regeln der Patientensicherheit. Diese IGeL sollte gar nicht mehr an­geboten werden“, so Gronemeyer. Auch internationale medizinische Fachgesellschaften würden von dieser Leistung abraten. © aha/aerzteblatt.de

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