Politik
Neue Testverordnung in Arbeit, dennoch schließen erste Testcenter
Mittwoch, 23. März 2022
Berlin – Bis Ende Mai will der Bund den Bürgern einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglichen. Die Abrechnung soll ebenfalls länger möglich sein. Das sieht der Entwurf für eine neue Testverordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Verlängerung der kostenfreien Testmöglichkeit sei „angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante“ notwendig, schreibt das Ministerium. Eine weitere Verlängerung ist aber nicht vorgesehen. So werde die warme Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen, schreibt das BMG.
Zudem würden Daten aus dem In- und Ausland nahelegen, dass Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden seien. „Daher ist eine dauerhafte Geltung der Verordnung und die Kostenübernahme durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt.“
Dokumentation, Vergütung und Abrechnung der bis zum 31. Mai 2022 erbrachten Leistungen und die Prüfung der Testungen sollen bis zum 31. Oktober 2022 möglich sein.
„Die Kassenärztlichen Vereinigungen und das Bundesamt für Soziale Sicherung benötigen für diesen Abwicklungszeitraum eine Rechtsgrundlage insbesondere für die Auszahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und die Durchführung des Abrechnungsverfahrens mit den Leistungserbringern“, heißt es im Entwurf.
Die Versorgung mit Coronatests könnte aber auch schon vor Ende Mai ausgedünnt sein. In den vergangenen Tagen hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Thüringen und Hessen bereits angekündigt, ihre Coronatestcenter beziehungsweise Abstrichstützpunkte, wie es in Thüringen heißt, Ende März zu schließen. Hintergrund ist in beiden Fällen die nicht geklärte Finanzierung.
Die KV Hessen teilte dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit, dass die neue Testverordnung keine Änderung an der beschlossenen Schließung hervorrufen wird. Die Verordnung komme leider deutlich zu spät für die notwendige professionelle Logistik, die für den Betrieb von Testcentern in so großer Zahl gebraucht werde, sagte ein Sprecher der KV.
Von der KVH, dem hessischen Sozialminister aber auch auf Bundesebene sei seit Wochen angemahnt worden, dass es Planungssicherheit brauche, um weiterhin tätig zu sein. „Das BMG hat leider und wieder einmal, viel zu lang gebraucht. Am Freitag werden in den von der KV betriebenen Testcentern die letzten Tests gemacht“, sagte er.
Auch von der KV Thüringen hieß es, die Testverordnung komme für den reiflich abgewogenen Entscheidungsprozess „schlichtweg zu spät“. „Sämtliche Verträge von angemieteten Immobilien, Hard- und Software sowie Personal sind bereits beendet, die angekündigte neue Testverordnung ist aber immer noch nicht verbindlich“, sagte eine Sprecherin der KV Thüringen.
Mit der Errichtung der Abstrichstützpunkte habe man zu Beginn der Pandemie sowohl Arztpraxen als auch den Öffentlichen Gesundheitsdienst entlastet. Die Wiederherstellung der Voraussetzungen zum Betrieb der Abstrichstützpunkte über den 31. März hinaus „wäre zeitnah gar nicht realisierbar“.
„Für eine gesicherte Laufzeit von nur zwei Monaten wäre der erforderliche Aufwand auch unwirtschaftlich“, so die Sprecherin der KV Thüringen. Zur Durchführung von PCR-Tests könnten die Gesundheitsämter laut Coronavirus-Testverordnung Dritte beauftragen. „Wir hatten die Thüringer Gesundheitsämter deshalb über die geplante Schließung der Abstrichstützpunkte der KVT vorab informiert.“ © may/aerzteblatt.de

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