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Politik

Werbung für vierte Coronaimpfung, STIKO überarbeitet Impfempfehlungen

Freitag, 25. März 2022

/picture alliance, Robin Utrecht

Berlin – Die vierte Impfung gegen SARS-CoV-2 wird in Deutschland noch zu wenig in Anspruch genom­men. Die Ständige Impfkommission (STIKO) soll auf Wunsch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauter­bach (SPD) nun die bestehenden Kriterien überprüfen.

Der Minister betonte heute vor Journalisten, dass alle Menschen, die älter als 60 Jahre seien und Risiko­faktoren hätten, sich ein viertes Mal gegen Corona impfen lassen sollten. Als Risiofaktoren nannte er etwa Herz- und Lungenkrankheiten wie COPD sowie Diabetes.

Die vierte Impfung könne schon nach einer Woche einen weiter verbesserten Schutz bieten, sagte der Minister. Er empfahl, dass Ärzte diese Gruppe nach eigenem Ermessen impfen sollte, da dazu noch keine STIKO-Empfehlung vorliege. Die STIKO werde nun prüfen, ob die Empfehlung erweitert werde.

Seit der 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO für gesundheitlich beson­ders gefährdete oder exponierte Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impf­stoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter ersten Auffrischim­pfung.

Zu den Gruppen gehören beispielsweise Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtun­gen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dazu zählen laut STIKO auch Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren so­wie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Mo­nate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhal­ten.

In begründeten Einzelfällen kann der STIKO zufolge die zweite Auffrischimpfung bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden. Es soll dabei „vorzugsweise“ der mRNA-Impfstoff verabreicht werden, der bei der Grundimmunisierung beziehungsweise der ersten Auffrischimpfung zur Anwendung gekommen ist.

Personen der aufgeführten Gruppen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird von der STIKO keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. © may/dpa/aerzteblatt.de

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