Ärzteschaft
Psychotherapeuten plädieren für Beibehaltung der Coronasonderregeln
Freitag, 25. März 2022
Berlin – Trotz Höchstständen bei der Coronainzidenz sollen nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes Ende März 2022 die Coronasonderregelungen auslaufen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) halten das für falsch und setzen sich für eine Verlängerung ein.
„Die Pandemie ist nicht vorbei. Um Patienten zu schützen, müssen Psychotherapeuten ihre Patienten weiterhin flexibel per Videobehandlung versorgen können“, forderte BPtK-Präsident Dietrich Munz. Eine Verlängerung der entsprechenden Coronasonderregelungen sei deshalb unverzichtbar.
Mit Auslaufen der Coronasonderregelungen wird der zulässige Umfang von Videobehandlungen auf maximal 20 Prozent der jeweiligen Leistung und 20 Prozent der Patienten pro Quartal begrenzt. „Dies gefährdet in der weiterhin angespannten Lage die psychotherapeutische Versorgung“, warnte der BPtK-Präsident.
Er kritisierte die enge Begrenzung des Leistungsumfangs von Videobehandlungen als nicht sachgerecht. Psychotherapeuten müssten eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung erforderlich und angemessen ist. „Grundsätzlich müssen die Regelungen zum Einsatz von Videobehandlungen für gesetzlich Krankenversicherte flexibilisiert und vereinfacht werden“, forderte Munz.
Das DPNW hält die Beendigung der Sonderregelungen zur psychotherapeutischen Fernbehandlung ebenfalls „für einen falschen Schritt zur falschen Zeit. DPNW-Vorsitzender Dieter Adler plädierte deshalb für die Beibehaltung der Sonderregelung.
„Wir alle wissen, dass psychische Belastungen und Erkrankungen in der Pandemie und auch durch den Ukraine-Krieg zugenommen haben. Der Bedarf ist größer denn je“, mahnte Adler.
Vor allem Ungeimpfte, Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen, Angehörige besonders vulnerabler Menschen, immobile Patienten im ländlichen Raum, Kinder und Jugendliche sowie Patienten und Behandler mit Vorerkrankungen, die sich selbst – trotz Impfungen – schützen müssen, würden unter der Neuregelung leiden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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