Medizin
US-Ministerium stoppt Verteilung von Sotrovimab in Regionen mit BA.2-Dominanz
Montag, 28. März 2022
Washington – Das US-Gesundheitsministerium hat die Auslieferung des monoklonalen Antikörpers Sotrovimab an 2 Regionen des Landes gestoppt, in denen die Omikron-Variante BA.2 dominiert. Grund sind Laborergebnisse, in denen Sotrovimab keine ausreichende neutralisierende Wirkung erzielt hat.
Die Evolution von SARS-CoV-2 hat gezeigt, wie leicht sich Viren dem Zugriff von monoklonalen Antikörpern entziehen können. Eine einzelne Mutation kann ausreichen, um die Oberfläche so zu verändern, dass die Antikörper blind für die Viren werden. Omikron weist gleich eine Vielzahl von Veränderungen im Spikeprotein auf.
Die ersten Verluste waren Casirivimab/Imdevimab von Regeneron sowie Bamlanivimab und Etesevimab von Eli Lilly. Sotrovimab von GlaxoSmithKline/Vir zeigte dagegen in den Labortests noch eine gute Wirkung bei BA.1, ebenso wie Bebtelovimab von Eli Lilly und Tixagevimab/Cilgavimab von Astrazeneca.
Mit dem Auftreten der Variante BA.2, die gegenüber der originalen Omikron-Variante BA.1 weitere 6 Mutationen und 3 Deletionen aufweist, hat jetzt auch Sotrovimab seine Wirksamkeit verloren. 2 jüngst in bioRxiv (2022; DOI: 10.1101/2022.02.15.480166) und Nature Medicine (2022; DOI: 10.1038/s41586-022-04594-4) publizierte Laborstudien haben ergeben, dass der Antikörper nicht in der Lage ist, BA.2 von der Infektion von Zellkulturen abzuhalten.
Das „Office of the Assistant Secretary for Preparedness and Response“ (ASPR), das in den USA für die Verteilung der vom Staat gekauften Präparate zuständig ist, hat am Freitag 2 Regionen in Neuengland sowie New York, New Jersey, Puerto Rico und die Jungferninseln von der Lieferung ausgenommen. Dort hat sich wie in Europa die Variante BA.2 in den letzten Wochen durchgesetzt.
In Deutschland liegt der Anteil laut dem aktuellen Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 70 %. Auch hierzulande dürfte Sotrovimab seine Wirksamkeit verloren haben. Da Bebtelovimab noch nicht zugelassen ist, bleibt noch Tixagevimab/Cilgavimab (das aber nur für die präventive Indikation vorgesehen ist) – oder die Virustatika Nirmatrelvir/Ritonavir, Molnupiravir oder Remdesivir.
© rme/aerzteblatt.de

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