Ärzteschaft
Kardiologen begrüßen Anspruch auf Zweitmeinung bei Vorhofflimmern
Mittwoch, 30. März 2022
Düsseldorf – Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt, dass Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben.
Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte März entschieden. Die Regelung soll künftig auch auf andere Eingriffe ausgedehnt werden, beispielsweise Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen. Die DGK und ihre Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) befürworten diesen Schritt ausdrücklich.
„In der Regel entspricht das Vorgehen, eine Zweitmeinung einzuholen, auch heute schon der gelebten Praxis in der Rhythmologie und wird durch die Entscheidung des G-BA nun bestätigt“, hieß es aus der Fachgesellschaft.
Laut Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, ist die Zahl an elektrophysiologischen Herzkatheteruntersuchungen und Verödungen von Herzgewebe ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen: um 191 Prozent im Zeitraum von 2008 bis 2018. Dies liegt laut der DKG zum einen an demografischen Veränderungen.
„Zum anderen gibt es aufgrund der vorliegenden aktuellen Studiendaten gute Gründe, eine Katheterablation heute frühzeitiger durchzuführen und die medikamentöse Therapie nicht zu lange zu verfolgen, wenn sie nicht ausreichend wirksam ist“, so die Fachgesellschaft. © hil/aerzteblatt.de

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