Politik
Gesundheitswesen: Reformpläne für 2022 auf dem Tisch
Donnerstag, 31. März 2022
Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben angehen. Mit dabei ist auch die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Das geht aus einer Ministeriumsvorlage hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach soll die UPD in eine „staatsferne und unabhängige Struktur“ überführt werden. Dafür soll die gesetzliche Grundlage in diesem Jahr geschaffen werden. Der Aufbau der neuen Struktur soll dann im kommenden Jahr erfolgen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verankert. Details sind im Papier noch nicht genannt. Als mögliche Variante war zuletzt unter anderem eine Stiftungslösung im Gespräch.
Insgesamt enthält die dreiseitige Übersicht zehn Aufgabenblöcke, die gesetzliche und nicht gesetzliche Vorhaben beschreiben. Konkret wird das Papier in den meisten Punkten nicht – und auch viele Zeitpläne sind eher grob gehalten.
Als „noch eher dürftig“ bezeichnete der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, diese Vorhabenplanung des BMG. Diese sei in weiten Teilen vage und lasse noch keine Priorisierung erkennen, sagte Reinhardt heute im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages.
Geplant ist laut der BMG-Vorlage, dass noch im ersten Halbjahr eine „Regierungskommission Krankenhaus“ ins Leben gerufen werden soll, die Empfehlungen und Leitplanken für eine Krankenhausreform erarbeiten soll.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das zuletzt mehrfach erwähnt. Er sagte, die Kommission solle sich nicht aus den üblichen Vertretern etwa der Verbände zusammensetzen, sondern im Wesentlichen durch Wissenschaftler und Fachleute besetzt werden.
Unter „Internationales“ gibt es den Vermerk auf das G7-Treffen der Gesundheitsminister am 19./20. Mai. Dort soll es um die Beendigung der Pandemie, die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Gesundheit gehen.
Ebenfalls noch in der ersten Jahreshälfte soll die Umsetzung erster krankenhausrelevanter Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Dabei geht es um die „kurzfristige bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung für Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“. Darüber hinaus soll es eine Rechtsgrundlage für ein „adäquates Personalbemessungsinstrument“ geben.
Bereits auf dem Weg befinden sich Gesetzesvorhaben zum Pflegebonus, der gestern vom Bundeskabinett abgesegnet worden ist. Ebenso „schnellstmöglich“ gesetzlich umgesetzt werden sollen Vorgaben für eine mögliche Triage in der Coronapandemie. Damit will das Ministerium einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende Dezember umsetzen. Ziel soll es dem Papier zufolge sein, „Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten während der COVID-19-Pandemie“ kurzfristig sicherzustellen.
Widmen will sich das Ministerium kurzfristig auch den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort gibt es aber noch „Abstimmungsbedarf“, heißt es. Die Finanzreform für die soziale Pflegeversicherung ist für das zweite Halbjahr 2022 terminiert.
Auf der Agenda für den Zeitraum nach Juli befinden sich auch Lehren, die das BMG aus der Pandemie ziehen will. Dazu gehören als „ mögliche Themen“ der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Themen: verlängerte Einstellungsfristen und eigenständiger Tarifvertrag) und Long COVID (Schaffung eines deutschlandweiten Netzwerkes von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen). Darüber hinaus aufgelistet ist die dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Ernstfallübungen.
Bis Endes des Jahres will das Ministerium zudem einen Aktionsplan für ein „diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ erstellen. © may/aerzteblatt.de

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