Ärzteschaft
Bessere Rahmenbedingungen für Videosprechstunde
Freitag, 1. April 2022
Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten können ab sofort pro Quartal fast ein Drittel der Patienten per Video behandeln, ohne dass diese in die Praxis kommen müssen. Bisher galt eine Begrenzung von 20 Prozent bei der ausschließlichen Videobehandlung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, diesen Anteil ab 1. April auf 30 Prozent zu erhöhen.
Bei den übrigen Patienten können Ärzte und Psychotherapeuten die Videosprechstunde flexibel anwenden. Vorausgesetzt, es erfolgt mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal. Zudem erhalten Ärzte und Psychotherapeuten laut KBV ab 1. April auch mehr Leistungen erstattet.
Statt der bisher 20 Prozent können sie nun bis zu 30 Prozent der Leistungen, die per Video möglich sind, im Rahmen der Videosprechstunde abrechnen. Diese Obergrenze gilt je Gebührenordnungsposition (GOP) und Quartal. Die Obergrenze wird der KBV zufolge somit je Vertragsarzt gebildet und gilt nicht patientenbezogen. Ausgenommen von der Begrenzungsregelung sind GOP, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (GOP 01442).
Aufgrund der besonderen Situation bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen will die KBV allerdings hier eine neue Regelung herbeiführen. Ziel sei es, eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen.
Entsprechend könnte die leistungsbezogene Begrenzungsregelung für Psychotherapeuten sich nochmals ändern. Die KBV hatte dazu bereits einen Vorschlag in die Beratungen mit den Krankenkassen eingebracht. Der Bewertungsausschuss wird diesen nun bis zum 31. Mai prüfen. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.