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Ärzteschaft

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Freitag, 1. April 2022

/peterschreiber.media, stock.adobe.com

Berlin – Das neue telemedizinische Versorgungsangebot für Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffi­zienz startet heute. Das gab die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekannt.

Bereits am 1. Januar wurde die Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Mithilfe des Programms sollen Patienten mit Herzinsuffizienz von einer lückenlosen Betreuung profitie­ren.

Medizinische Patientendaten von unterschiedlichen kardialen Messgeräten werden dafür an ein teleme­dizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt. Die dort arbeitenden Kardiologen bewerten die Daten und schicken die Informationen an die sogenannten Primärbehandler weiter.

Kardiologen, die an einem solchen TMZ arbeiten wollen, brauchen eine Genehmigung ihrer Kassenärztli­chen Vereinigung (KV). Primärbehandler, wie zum Beispiel Hausäzte, brauchen dagegen keine gesonderte Genehmigung.

Auch die eingesetzten Implantate benötigen bestimmte Vorraussetzungen. Sie müssen eine tägliche, voll­ständige Datenübertragung, einen Datenabruf sowie eine automatisierte patientenindividuelle Analyse inklusive Warnmeldungen durch das TMZ ermöglichen.

Für die Indikationsstellung inklusive der Patientenaufklärung durch den Primärbehandler berechnet der EBM zum Beispiel 7,32 Euro je vollendeten fünf Minuten. Die Anleitung und Aufklärung durch das TMZ wird mit 10,70 Euro einmal im Krankheitsfall berechnet. © mim/aerzteblatt.de

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