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Politik

Barmer stellt modulares Vergütungssystem für sektoren­übergreifende Versorgung vor

Montag, 4. April 2022

/Blue Planet Studio, stock.adobe.com

Berlin – Ein modulares Vergütungssystem für den sektorenübergreifenden Leistungsbereich stellte heute Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, vor. Die Vergütung von Ärzten und Krankenhäusern soll dabei zum Teil gleich sein.

Man teile die Stoßrichtung des IGES-Gutachtens zur Reform des AOP-Katalogs (ambulantes Operieren), mit den knapp 2.500 identifizierten neuen Leis­tungen für den AOP-Bereich sei ein „großer Wurf“ erzielt worden, so Straub. Nun brauche man ein neues Vergü­tungs­system – ein bloßes „Umschminken“ der diagnosebezo­genen Fallpauschalen (DGR) reiche nicht.

Das Barmer-Modell sieht eine Basisvergütung für auf Basis von Diagnosen sowie Operations- und Proz­durenschlüsseln definierten Leistungen vor, welche für die jeweiligen medizinischen Leistungen durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt werden soll.

Dies beträfe beispielsweise Zuschläge für unter­schied­liche Schweregrade der Behandlung oder auch eine kurzstationäre Beobachtung von Patienten. Grundsätzlich müssten diese Vergütungssätze auf Basis valider Kostendaten sachgerecht kalkuliert werden, so die Barmer.

Leistungen, die sowohl von niedergelassenen Ärzten als auch von Krankenhäusern erbracht werden können, würden gemäß dem Barmer-Konzept in gleicher Höhe vergütet. Im Rahmen der Kostenkalkula­tion sollen laut Barmer verbindliche Kriterien festgelegt werden, die für alle Leistungserbringer gelten. Auf Basis dieser Kriterien sollen dann Kalkulationspraxen und Kalkulationskrankenhäuser die entsprech­enden Kosten- und Leistungsdaten liefern.

Die konkrete Ausgestaltung der Vergütungshöhe solle die gemeinsame Selbstverwaltung einer neutralen Stelle übertragen – beispielsweise dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA) und/oder dem Insti­tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

Mit diesem System könne man die sektorenübergreifende Versorgung angemessen ausfinanzieren, so der Barmer-Chef. Straub betonte ausdrücklich, dabei handle es sich nicht um ein „Sparmodell“. Um eine gute Versorgung in der Fläche zu gewährleisten, sehe man unter anderem auch die Finanzierung von Vor­halte­­kosten vor.

Die vom IGES vorgesehene bundesweit einheitlich Schweregradfeststellung sei „methodisch eine gewis­se Herausforderung“, aber durchaus leistbar. Die benötigten Faktoren würden ohnehin bereits jetzt er­fasst, erläuterte Straub.

Das finanzielle Volumen der im IGES-Gutachten genannten neuen AOP-Leistungen könne man noch nicht genau bestimmen. Unter anderem sei noch unklar, welcher Anteil der vormals rein stationären Leistun­gen ambulant erbracht werden könne – und unter welchen Vergütungsbedingungen.

Grundsätzlich spreche laut Straub viel dafür, dass Bewegung in den stationären Bereich komme. Den Krankenhäusern drohe aus verschiedenen Gründen zunehmend eine „kalte Marktbereinigung“. Insbeson­dere kleinere Einrichtungen mit unter 200 Betten seien „weder medizinisch noch betriebswirtschaftlich sinnvoll“ zu führen. Deshalb werde die Politik handeln müssen.

Allerdings brauche man alle Standorte auch weiterhin für die Versorgung, an Diskussionen um Schließungen wolle sich die Barmer nicht beteiligen. Straub verwies auf das Konzept regionaler Versor­gungszentren: Diese könnten die nicht überall benötigten und sinnvollen akut-stationären Krankenhäu­ser als Anlaufstelle teilweise ersetzen.

Nötig sei aus Sicht der Barmer auch, „möglichst bald“ die Krankenhausplanung anzugehen – und zwar sektorübergreifend und mit bundeseinheitlichen, verbindlichen Vorgaben. Der „Knackpunkt“ sei, wie es gelinge, die Bundesländer bei diesem Prozess mitzunehmen.

Der Bund werde bei der Investitionskostenfinanzierung einsteigen, so die Erwartung Straubs, dann aber auch Vorgaben ausgestalten können. Nötig seien strikte Qualitätsvorgaben – etwa für die Schlaganfall­versorgung oder die Thoraxchirurgie. © aha/aerzteblatt.de

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