Ärzteschaft
Erweitertes Hautkrebsscreening für BKK-Versicherte
Montag, 4. April 2022
Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat mit den Betriebskrankenkassen (BKKen) einen neuen bundesweiten Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen.
BKK-Versicherte können danach schon ab 15 Jahren ihre Haut von Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen und diese abklären lassen. Die Teilnehmer werden zudem über ihr individuelles Risikopotenzial aufgeklärt und erhalten Hinweise, wie sie ihre Haut schützen können.
„Hautkrebserkrankungen nehmen auch in jüngeren Altersklassen zu. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unserem Vertrag auch Unter-35-Jährigen ein Hautkrebsscreening mit dermatologischer Expertise ermöglichen können und dass bei Bedarf die Auflichtmikroskopie für unsere Versicherten inkludiert ist“, sagte Gerhard Fuchs von der Vertragsarbeitsgemeinschaft der BKKen in Bayern.
Die Einschreibung in den Vertrag erfolgt vollständig digital. „Eine Reduzierung und Vereinfachung bei Einschreibung und Abrechnung in einem modernen Vertrag muss papierlos erfolgen und auf das nichtärztliche Personal delegierbar sein“, sagte Ralph von Kiedrowski, Präsident des BVDD.
Seit Juli 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistung gilt aber erst ab 35 Jahren.
Seit Jahrzehnten nehmen die Erkrankungen an Hautkrebs deutlich zu. Nach letzten Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkrankten 2018 in Deutschland rund 200.000 Personen erstmalig an einem weißen oder hellen Hautkrebs. Bei rund 23.000 Männern und Frauen entwickelte sich ein malignes Melanom. © hil/aerzteblatt.de

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