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Politik

Bundesrechnungshof nimmt Krankenkassen in die Pflicht

Dienstag, 5. April 2022

/Stockfotos-MG, stock.adobe.com

Bonn – Kritik an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übt der Bundesrechnungshof (BRH). In einem Ergänzungsband zu den BRH-Bemerkungen 2021 wird unter anderem eine unzureichende Kon­trolle der Hilfsmittelversorgung sowie mangelhafter Schutz der Versicherten vor ungerechtfertigten Mehrkosten für Hörhilfen beklagt.

Die Krankenkassen würden ihre Kontrollpflichten gegenüber den Anbietern der Versorgung mit Hilfs­mitteln vernachlässigen, so der BRH. Dies gehe zulasten der Versicherten, da fehlende Kontrolle die Gefahr von qualitativ minderwertigen Hilfsmitteln oder ungerechtfertigten Mehrkosten berge. Beides habe der BRH bereits wiederholt festgestellt.

Obwohl die Krankenkassen seit 2017 kontrollieren müssten, wie die Anbieter von Hilfsmitteln die Versi­cherten versorgten, kämen sie dieser Pflicht „nicht ausreichend“ nach. Die Mehrheit der geprüften Kran­ken­kassen habe die notwendigen Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen unterlassen, so die zentrale Kritik.

Bei Kontrollen weigerten sich Anbieter, Unterlagen zu übermitteln. Im Ergebnis könnten die Krankenkas­sen nicht beurteilen, ob die Hilfsmittel geeignet waren, den Behandlungserfolg zu erreichen. Sie könnten die Versicherten auch nicht vor Mehrkosten schützen, die diese in Kauf nehmen, um Hilfsmittel in der erforderlichen Qualität oder Menge zu erhalten.

Der BRH hält daher gesetzliche Anpassungen für erforderlich. So solle es gemeinsame Kontrollen der Leistungserbringer durch die Krankenkassen geben – mit einer Verpflichtung, Unterlagen zu übermitteln. Flankiert solle dies mit einer übergreifenden Kontrolle der Versorgungsqualität durch den Medizinischen Dienst als unabhängigem Akteur werden.

Kritik an Hörhilfenversorgung

Optimierungspotenzial sieht der BRH auch bezüglich der Versorgung mit Hörhilfen. In dem Ergänzungs­band wird empfohlen, die Versorgung mit Hörhilfen künftig unter einen generellen Genehmigungsvor­behalt der Krankenkassen zu stellen. So würden die Kassen rechtzeitig von einer geplanten Versorgung erfahren und könnten Versicherte bei der Anpassung aufzahlungsfreier Hörhilfen informieren und unter­stützen, so der BRH.

Der Hörhilfenmarkt sei intransparent, moniert der BRH. Ein Überblick über die Angebote und die Vor- und Nachteile von Zusatzausstattung falle gerade älteren Menschen schwer, die besonders auf Hörhilfen angewiesen sind.

Die Krankenkassen hätten hier gesteigerte Informations- und Obhutspflichten – diesen kämen sie derzeit nicht nach. In mehr als der Hälfte der geprüften Versorgungsfälle haben die Versicherten laut BRH Mehr­kosten geleistet. Allein im Jahr 2020 beliefen sich die Mehrkosten der Versicherten demnach auf 499 Millionen Euro, die sich auf 405.000 Versorgungsfälle verteilten.

Ebenfalls kritisch bewertet der BRH die Korruptionsprävention des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), das die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Un­fallversicherung inne hat. Es habe zuletzt im Jahr 2013 seine besonderen Korruptionsrisiken umfassend analysiert – die damalige Risikoanalyse seither jedoch nicht aktualisiert.

Dieses Versäumnis berge „erhebliche Risiken“, weil das BAS ein Finanzvolumen in dreistelliger Milliar­den­höhe betreut. Zudem habe es drei Viertel seiner Dienstposten selbst als besonders korruptionsge­fähr­det bewertet. Deshalb sollte das BAS den Empfehlungen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entsprechen und den fünfjährigen Rhythmus für Risikoanalysen ab sofort einhalten, so der BRH. © aha/EB/aerzteblatt.de

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