Ärzteschaft
Psychotherapeuten rufen zur finanziellen Sicherung der Weiterbildung auf
Donnerstag, 7. April 2022
Berlin – Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) fordert die Bundesregierung auf, eindeutige gesetzliche Grundlagen zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung der Weiterbildung der angehenden Fachpsychotherapeuten zu schaffen.
Dies beschlossen die Delegierten des bvvp in einer Resolution bei ihrer Frühjahrsversammlung in Mainz. „Nur eine zusätzliche Finanzierung der Weiterbildung sichert die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland“, heißt es darin.
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung 2020 können Studierende nach einem Studiengang Psychotherapie – analog zum Medizinstudium – die Approbationsprüfung absolvieren. Anschließend findet eine fünfjährige Weiterbildung zu Fachpsychotherapeuten in sozialversicherungspflichtiger und damit gesicherter Anstellung statt.
Mindestens jeweils zwei Jahre müssen in stationären, zwei in ambulanten Weiterbildungsstätten und das fünfte Jahr kann fakultativ auch in institutionellen Weiterbildungsstätten absolviert werden. Zu einer Weiterbildung gehören auch Supervision, Selbsterfahrung und Theoriestunden.
„Ein wichtiger Grund für die Reform der bisherigen Ausbildung der Psychotherapeuten ist die unhaltbare finanzielle und rechtliche Situation der Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten gewesen. Diese Fehler dürfen nicht wiederholt werden“, betonen die bvvp-Delegierten in der Resolution.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine zusätzliche Finanzierung der Weiterbildung vor. „Die Kosten und die Gehälter für die zukünftigen Psychotherapeuten in Weiterbildung könnten nicht aus deren erbrachten Behandlungsleistungen refinanziert werden“, betonen die Delegierten.
Ohne eine gesicherte, gesetzlich geregelte Zusatzfinanzierung bestehe die Gefahr, dass die Weiterbildungsstätten nicht in der Lage seien, Weiterbildungsplätze anzubieten. Die benötigte Anzahl von jährlich mindestens 2.500 Weiterbildungsplätzen könnte dann nicht erreicht werden.
Der bvvp fordert den Gesetzgeber daher auf, diese Lücke schnellstmöglich zu schließen, damit die zukünftigen Weiterbildungsstätten Planungssicherheit hätten und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gesichert werde. © PB/aerzteblatt.de

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