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Medizinische Versorgungszentren in Bayern mit 8,9 Prozent Versorgungsanteil

Donnerstag, 7. April 2022

/dpa

Berlin/München – Die Betriebsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) leistet in Bayern in einigen vertragsärztlichen Fachgruppen einen durchaus nennenswerten Versorgungsanteil. Dies geht aus einem heute vorgelegten IGES-Gutachten im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) her­vor. Ende 2019 belief sich der Anteil der ambulanten Behandlungsfälle in MVZ an der ambulanten Versorgung in Bayern demnach auf 8,9 Prozent.

Laut der IGES-Analyse fällt der Versorgungsanteil von MVZ in der Augenheilkunde (28,4 Prozent der Arzt­gruppenfälle in Q4 2019), im Bereich Orthopädie und (Unfall-)Chirurgie (21,6 Prozent) und bei Internis­ten der fachärztlichen Versorgung (20,2 Prozent) besonders stark aus. Im hausärztlichen Bereich wiesen MVZ einen Anteil von lediglich 4,2 Prozent am Fallvolumen auf.

Anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens übte der aus Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp bestehende KVB-Vorstand Kritik an investoren-getragenen Medizinischen Versor­gungs­zentren (iMVZ). „Die Politik kann nicht länger tatenlos zusehen, wie der Einfluss von Kapitalin­vestoren auf unser solidarisches Gesundheitswesen permanent wächst.“

Wichtig sei, dass klare Vorgaben in Bezug auf Transparenz der Gesellschafterstruktur, Zulassung und Gestaltung solcher iMVZ vom Gesetzgeber gemacht werden – eine marktbeherrschende Stellung von iMVZ müsse verhindert werden. Bislang sei diesbezüglich zu wenig passiert.

Die KVB hat bereits mehrfach betont, die Kritik richte sich nicht gegen MVZ an sich. Diese hätten als Or­ganisationsform eine ebensolche Daseinsberechtigung wie Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Zu kritisie­ren sei aber der Einfluss von Kapitalinvestoren, die iMVZ als Renditeobjekte nutzen und sich insbeson­dere auf finanziell lukrative Eingriffe spezialisieren würden.

Laut IGES-Gutachten befanden sich im vierten Quartal 2019 fast zehn Prozent aller bayerischen Praxis­standorte von MVZ im Eigentum von Private-Equity-Gesellschaften, welche auch etwa zehn Prozent der Behandlungsfälle aller MVZ erbrachten. Fachrichtungsübergreifend entfiel der Hauptanteil mit etwa 5,6 Millionen Arztgruppenfälle auf MVZ in vertragsärztlicher Trägerschaft (60 Prozent).

Die restlichen 2,7 Millionen Arztgruppenfälle entfielen auf MVZ in Trägerschaft eines Krankenhauses, davon etwa ein Drittel auf private Krankenhausträger und zwei Drittel auf MVZ in Trägerschaft eines öffentlichen oder freigemeinnützigen Krankenhauses. Der Anteil der iMVZ am Gesamtleistungsge­schehen in Bayern ist mit knapp einem Prozent also eher gering – die Tendenz jedoch zunehmend.

Zudem stellten die IGES-Experten fest, dass in MVZ im Eigentum von Private-Equity-Gesellschaften – bei gleicher Patientenstruktur, gleichen Vorerkrankungen und gleichen Behandlungsanlässen – höhere Ho­norarvolumina abgerechnet werden als in anderen MVZ und Einzelpraxen. Demnach liegt das morbi­ditätsadjustierte Honorarvolumen je Fall bei MVZ im Eigentum von Private-Equity-Gesellschaften um 10,4 Prozent über dem von Einzelpraxen.

Das umfangreiche Gutachten des IGES-Institut müsse in Sorgfalt analysiert und bewertet werden, bet­onte der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) – welcher bundesweit tätige haus- und fachärztliche MVZ-Gruppen mit Beteiligungskapital vertritt – gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

„Die KVB gibt an, mit dem Auftragsgutachten nachweisen zu können, dass MVZ-Gruppen mit Beteili­gungs­kapital ein höheres Abrechnungsverhalten zeigen. Was jedoch direkt auffällig ist, dass die Zuordnungskriterien zu den sogenannten ,Private Equity Gesellschaften-MVZ’ nicht offengelegt werden“, sagte die BBMV-Vorsitzende Sibylle Stauch-Eckmann. Diese fehlende Transparenz in der Operationali­sierung mache eine Bewertung des Gutachtens von Beginn an schwierig.

Zudem lägen leider für diese MVZ durchgehend keine Daten nach untersuchter Fachgruppen vor, son­dern nur als Mittelwert. „Dies wird mit dem Datenschutz begründet, erschwert im Endeffekt die Diskus­sion der präsentierten Ergebnisse.“ © aha/aerzteblatt.de

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