Politik
Geflüchtete aus der Ukraine sollen nachgeimpft werden
Freitag, 8. April 2022
Berlin – Der Bund will sich mit zwei Milliarden Euro an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine beteiligen. Rund die Hälfte davon ist für Gesundheits- und Pflegekosten sowie für Kinderbetreuung und Beschulung vorgesehen. Geflüchtete, die mit einem Impfstoff gegen Corona geimpft wurden, der in der Europäischen Union (EU) nicht zugelassen ist, sollen mit einem mRNA-Impfstoff erneut immunisiert werden.
Bund und Länder wollen den Geflüchteten mit Blick auf die Eindämmung der Coronapandemie „schnelle und einfache Impfangebote“ machen, wie es im Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz von gestern Abend heißt. Informationen über Test- und Impfangebote sollen deshalb auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Ein großer Teil der geimpften Geflüchteten aus der Ukraine wurde mit den Impfstoffen Sputnik V, Coronavac, Covilo und Covaxin immunisiert, die in der EU nicht zugelassen sind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ihnen eine zusätzliche einmalige Impfung mit einem in der EU zugelassenen mRNA-Impfstoff.
Die Länder würde über die Impfzentren und mobilen Impfteams entsprechende zeitnahe und passgenaue Impfangebote machen, heißt es im Beschlusspapier. Dort könne dann auch die zum Teil verpflichtende Impfung gegen andere Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln, Mumps, Diphterie, Keuchhusten durchgeführt werden.
„Um die für die allgemeine Impfkampagne in Deutschland aber auch für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine wichtige und flexible Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten, wird der Bund die Impfzentren und mobilen Impfteams auch über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent finanziell unterstützen“, kündigt die Bundesregierung im Beschlusspapier an. Hierfür habe der Bund in diesem Jahr bisher monatlich knapp 100 Millionen Euro erstattet.
Zudem sollen Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni staatliche Grundsicherung erhalten. Das entspricht in etwa der Höhe der Leistungen von Hartz IV. Sie müssen dabei kein Asylverfahren durchlaufen, sondern werden automatisch anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt. Neben höheren Leistungen und einer besseren Gesundheitsversorgung werden sie direkt von den Jobcentern betreut und erhalten früher Unterstützung bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Länder und Kommunen hatten diese Vorgehensweise bevorzugt, da die bisherigen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz von den Ländern finanziert werden, die künftig zuständigen Grundsicherungssysteme hingegen überwiegend vom Bund.
Welcher Finanzierungsbedarf dadurch entsteht, ist noch nicht absehbar. „Die Frage nach den Kosten können wir noch nicht genau beantworten, weil wir nicht wissen, wie viele Menschen zu uns kommen werden aufgrund dieses furchtbaren Krieges“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Es sind wohl über acht Millionen auf der Flucht, die meisten davon noch in der Ukraine oder in Nachbarländern wie Moldau oder Polen.“ Die Umstellung staatlicher Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge auf Grundsicherung sei ein Schritt zu möglicher Integration.
„Wir haben unseren Arbeitsmarkt von Anfang an geöffnet und erleichtern so auch pragmatisch den Weg in Arbeit für die Geflüchteten“, sagte Heil in Berlin. „Das ist sinnvoll, denn angesichts des schrecklichen Angriffskrieges von Putin bereiten wir uns so darauf vor, dass viele Geflüchtete auch länger bleiben werden.“ Deshalb sei auch eine gute soziale Versorgung über die Jobcenter wichtig. „Soziale Unterstützung, Arbeitsvermittlung, Unterstützung bei der Kinderbetreuung und psychosoziale Angebote kommen so aus einer Hand.“
Laut Bundesinnenministerium sind bislang 320.231 Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland registriert worden. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen, da Ukrainer visafrei einreisen können und sich nicht sofort registrieren lassen müssen. Derzeit stellt die Bundespolizei täglich die Einreise von rund 3.000 Menschen aus der Ukraine fest. Im März hatte die Zahl der Neuankömmlinge bei über 15.000 pro Tag gelegen.
Eine Prognose, wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine letztlich nach Deutschland kommen werden, sei nach wie vor schwierig, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Es könne sein, dass der „heiße Krieg“ nicht lange weitergehe und viele Menschen zurückkehrten. „Es kann aber auch ganz anders kommen. Und niemand von uns, überhaupt niemand, ist gegenwärtig in der Lage, darüber eine realistische Vorhersage zu machen. Deshalb müssen wir uns für alle Fälle wappnen. Und das haben wir heute gemacht.“
Mit der Entscheidung, den Geflüchteten Grundsicherung zukommen zu lassen, seien allerdings nicht alle finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen abgegolten, erklärte Scholz gestern Abend. „Deshalb werden wir den Ländern pauschal zwei Milliarden Euro für dieses Jahr zur Verfügung stellen, wovon 500 Millionen gedacht sind für die Kommunen, um ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunftsfinanzierung abzusichern, die nicht bereits abgedeckt sind durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende.“
Der Bund fühle sich auch verantwortlich für bereits angefallene Kosten bei Ländern und Gemeinden. Mit 500 Millionen will er sich an bereits entstandenen Ausgaben für die Lebenshaltung der Geflüchteten beteiligen. Eine Milliarde Euro des Bundes ist vorgesehen als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder – etwa für Kinderbetreuung und Schule sowie Gesundheits- und Pflegekosten. © lau/dpa/afp/aerzteblatt.de

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