Medizin
Medizinstudium: Unzureichende Ausbildung über Schwangerschaftsabbrüche
Donnerstag, 28. April 2022
London – Medizinstudierende im Vereinigten Königreich erhalten keine umfassende Ausbildung über Schwangerschaftsabbrüche – vor allem die klinisch praktischen Aspekte kommen zu kurz. Zu diesem Schluss kommt eine Umfrage unter 25 öffentlichen medizinischen Fakultäten im Vereinigten Königreich, die im BMJ Sexual & Reproductive Health (DOI: 10.1136/bmjsrh-2021-201387) veröffentlicht wurde.
Die Forschenden schickten jeweils einen von zwei unterschiedliche Fragebögen an alle 33 öffentlichen medizinischen Fakultäten im Land. Der eine Fragebogen ging an die Verantwortlichen für ethische Aspekte, der andere war an die Verantwortlichen für die klinisch-praktischen Inhalte von Schwangerschaftsabbrüchen adressiert.
Thema Schwangerschaftsabbruch wird als zu heikel eingeordnet
Fast alle der Befragten für den klinischen Teil der Umfrage (11 von 13) berichteten von Hindernissen, die einer qualifizierten Lehre im Weg stünden. Fast die Hälfte dieser Gruppe empfand das Thema Schwangerschaftsabbrüche als so heikel, dass es an sich schon eine Barriere darstelle. Zudem gab jede 5. der befragten Personen ethische Bedenken an.
Über die Hälfte der Zuständigen für Medizinethik (11 von 18) empfand ebenfalls Barrieren dabei, das Thema Schwangerschaftsabbrüche zu unterrichten. Dazu zählten sowohl ein Mangel an Personal als auch an Zeit. Es gäbe zu wenig Mitarbeitende, die qualifiziert oder gewillt seien, das Thema zu unterrichten – so das Ergebnis der Umfrage.
Rechtliche Situation
Ein Schwangerschaftsabbruch in Großbritannien ist bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich. Anschließend darf ein Abbruch nur noch durchgeführt werden, wenn ein schweres Gesundheitsrisiko für die Schwangere oder das Kind besteht. In Nordirland ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 28. Schwangerschaftswoche erst seit 2020 legal. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Vor kurzem stimmte das Bundeskabinett für die Abschaffung des Paragraph 219a, der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet.
Häufig keine Überprüfung der Lehrinhalte
Alle, die den ethisch-rechtlichen Fragebogen beantworteten, gaben an, dass dieser Aspekt an ihrer Universität verpflichtend unterrichtet werde (18 von 18). Hingegen waren die klinisch-rechtlichen Aspekte bei 11 der 13 befragten Universitäten obligatorisch. Nur in einem Drittel der Fälle fand eine Überprüfung der klinisch-praktischen Inhalte statt (4 von 13).
Welche klinischen Inhalte die Universitäten unterrichteten, variierte stark. Keines der abgefragten Themen wurde an allen Universitäten behandelt. Sieben von 13 Universitäten unterrichteten zum Beispiel Inhalte zur Vakuumaspiration. Die Kürettage wurde an 5 der Universitäten gelehrt.
Wenig Praxis und viel Ethik auch an deutschen Universitäten
Auch in Deutschland ist ein Teil der Medizinstudierenden davon überzeugt, dass sie im Studium zu wenig über Schwangerschaftsabbrüche lernen würden: „Das Thema Schwangerschaftsabbrüche wird bei uns zwar unterrichtet, aber es geht vor allem um ethisch-rechtliche Aspekte, kaum um medizinische Inhalte“, erzählt die Medizinstudentin Selina Zahn dem Deutschen Ärzteblatt. Sie ist aktuell im 8. Semester an der medizinischen Fakultät Leipzig und Teil der Hochschulgruppe „Kritische Medizin“ (kritMed) Leipzig.
Mit sogenannten „Papaya-Workshops“ versuchen Studierende an verschiedenen Universitäten auf eigene Initiative die medizinischen Grundlagen eines Schwangerschaftsabbruchs zu erlernen. Hier erfahren sie mehr über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und machen sich mit der Vakuumaspiration am Papayamodell vertraut.
Es sei nicht das Ziel, die Prozedur genau zu kennen, so Zahn. Ihr ist bewusst, dass es sich dabei um fachärztliches Wissen handelt. „Ziel ist es, dass über Schwangerschaftsabbrüche neutral gesprochen wird und Stigmata abgebaut werden.“
Die Hochschulgruppe „Medical Students for Choice Berlin“ kritisiert die Lehre an der Charité Berlin in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Aktuell würden die medizinischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs an der Charité am Ende einer Vorlesung „Patientin mit Unterbauchschmerz als gynäkologischer Notfall“ gelehrt, gibt eine Sprecherin der Hochschulgruppe an. Im dazugehörigen Modulhandbuch fände der Schwangerschaftsabbruch allerdings keine Erwähnung.
Tatsächlich gehören neben ethischen und rechtlichen Aspekten auch die medizinischen Inhalte zum Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Und auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, den Grünen und der FDP hat das Thema Einzug gefunden.
Ich wünsche mir mehr als nur eine Folie mit Paragrafen darauf. Selina Zahn, „Kritische Medizin“ Leipzig
Die Medizinstudentin Zahn hat den Eindruck, dass sich die Universitäten dem Thema in den vergangenen Jahren mehr widmen. „Allerdings geht es dann immer wieder um ethische Aspekte. Die negative Konnotation dabei beeinflusst viele junge Studierende“, kritisiert Zahn.
„Ich wünsche mir mehr als nur eine Folie mit Paragrafen darauf. Und ich habe die Hoffnung, dass die Lehre sich verbessert, wenn der Paragraf 219a abgeschafft wird.“ Denn das Werbeverbot könnte ein zusätzliches Hindernis für Dozierende sein, vermutet Zahn. © mim/aerzteblatt.de
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