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Ärzteschaft

Praxen erhalten mehr Geld für Telematik­infrastruktur

Freitag, 22. April 2022

/Volker Witt, stock.adobe.com

Berlin – Arztpraxen erhalten künftig mehr Geld für die Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesschiedsamt hat entschieden, dass die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich im Streit mit dem GKV-Spitzenverband durchgesetzt: Nachdem sie in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt hatte, die Finanzierungsvereinbarung zur TI anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen, hatte sie das Bundesschiedsamt eingeschaltet. Entgegen der Ablehnung des GKV-Spitzenverbandes legte es neue Eckpunkte fest.

Die sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor: statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

Außerdem erhalten Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Auch das hat das Bundesschiedsamt festgelegt, nachdem es die Krankenkassen in den Verhandlungen mit der KBV abgelehnt hatten.

Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN via Remote-Zugriff bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei. Dafür benötigt er ein Kartenterminal, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.

Weiterhin soll es bei verschiedenen Pauschalen für TI-Anwendungen Erhöhungen geben. Für die Einrichtung von KIM beispielweise erhalten Praxen nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Erhöhungen gibt es auch bei den Erstattungen der Betriebskosten für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte.

Und dann wurde noch im Streit um einen Fehler in den stationären Kartenterminals des Herstellers Ingenico eine Entscheidung herbeigeführt. Dort kam es zu Problemen aufgrund elektrischer Entladungen beim Stecken der Gesundheitskarten, die zum Ausfall der Terminals führten. Wie das Bundesschiedsamt nun festlegte, sollen die Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Die Verhandlungspartner wurden beauftragt, die Details in einer Vereinbarung festzulegen.

Neue Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren

  • Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal):
    • bis zu drei Ärzte in der Praxis: 1661,50 Euro (statt 1549 Euro)
    • vier bis sechs Ärzte in der Praxis: 2309,00 Euro (statt 2084 Euro)
    • mehr als sechs Ärzte in der Praxis: 2956,50 Euro (statt 2619 Euro)
  • Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement/ eMedikationsplan:
    677,50 Euro pro Gerät (statt 595 Euro)
  • Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße): 677,50 Euro pro Gerät (zuvor keine)
  • Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico: Höhe des Erstattungsbetrages noch offen, KBV und GKV-Spitzenverband treffen dazu in Kürze eine Vereinbarung (bisher keine Erstattung)
  • Austausch defekter Konnektoren: Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von 4 Millionen Euro vereinbart; zuvor keine Erstattung)

Pauschalen für Anwendungen der TI

  • Notfalldatenmanagement/ eMedikationsplan – Pauschale für Konnektor-Update:
    530 Euro (statt 380 Euro)
  • Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan – Integrationspauschale für PVS-Update:
    400 Euro (statt 150 Euro)
  • KIM/ eArztbrief – Einrichtungspauschale: 200 Euro (statt 100 Euro)
  • ePatientenakte – Integrationspauschale für PVS-Update: 350 Euro (statt 150 Euro)
  • Neue Betriebskostenpauschalen für:
    • Notfalldatenmanagement: 5,25 Euro je Quartal (zuvor keine)
    • eMedikationsplan: 7,50 Euro je Quartal (zuvor keine)
    • ePatientenakte : 23,25 Euro je Quartal (zuvor keine)

Eine andere Forderung der KBV lehnte das Schiedsamt hingegen ab: Es wird keine Sonderpauschale für TI-Ausgaben geben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden.

Durch rückwirkende Beschlüsse würden ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufgehoben, begründete es die Entscheidung. Die KBV hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der TI verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten.

Zudem bleibe es dabei, teilt die KBV mit, dass für die Zahl der Kartenterminals, die eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt, die Fallzahl der Jahre 2016/2017 der Betriebsstätte maßgeblich ist. Die Forderung der KBV, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, hat das Schiedsamt abgelehnt.

Zum Start der TI hatten KBV und GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung Pauschalen für die Erstausstattung – also Konnektor und Kartenterminal – sowie für den laufenden Betrieb festgelegt und diese immer wieder angepasst. Nicht zuletzt, weil die Hersteller ihre Preise fortlaufend erhöht hätten, sei mit dem weiteren Ausbau der TI die unzureichende Höhe der vereinbarten Pauschalen in letzter Zeit immer deutlicher geworden, kritisierte die KBV.

Nach dem nun ergangenen Schiedsspruch wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nun anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen. © lau/aerzteblatt.de

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