Ärzteschaft
Marburger Bund legt Vorschlag zur Krankenhausreform vor
Mittwoch, 27. April 2022
Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat einen konkreten Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung der Krankenhausversorgung vorgelegt und damit das Positionspapier „Zukunft der Krankenhausversorgung aus ärztlicher Sicht“ vom September 2020 konkretisiert.
Der MB schlägt darin die Einführung eines Versorgungsstufenmodells vor, bei dem Krankenhäuser drei Versorgungsstufen zugeordnet werden: regionalen Versorgern, überregionalen Versorgern und Maximalversorgern, zu denen auch die Universitätskliniken gehören.
Jeder Versorgungsstufe sind bestimmte Mindestanforderung zugeordnet. Krankenhäuser der regionalen Versorgung sollen den Vorstellungen des MB zufolge mindestens eine Fachabteilung für Innere Medizin und eine für Chirurgie vorhalten, zudem bei Bedarf zum Beispiel eine Gynäkologie und eine Pädiatrie.
Sie sollen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Kriterien für die Notfallstufe 1 erfüllen und mindestens drei Fachärzte pro Abteilung vorhalten. Jedes regionale Krankenhaus soll zudem mit nahegelegenen überregionalen oder Maximalversorgern über eine Kooperationsvereinbarung strukturiert kooperieren. 90 Prozent der Bevölkerung sollen regionale Versorger innerhalb von 20 Minuten erreichen können.
Überregionale Versorger sollen dem Konzept des MB zufolge mindestens sieben Fachabteilungen vorhalten und die Kriterien der Notfallstufe 2 erfüllen. Maximalversorger sollen mehr als zehn Abteilungen vorhalten. Bei den Universitätskliniken kommen zu den klinischen Aufgaben eines Maximalversorgers die Forschung und Lehre hinzu.
Bundesweit einheitliche Strukturen
Die 1. Vorsitzende des MB, Susanne Johna, kritisierte, dass die Bundesländer keine aktive Krankenhausplanung betrieben. „Bislang findet eher ein Fortschreiben der bisherigen Pläne statt einer Umsetzung neuer Strukturen statt“, sagte Johna heute vor Journalisten in Berlin.
Wichtig sei es, dass die künftigen Strukturen vom Patienten aus gedacht würden. „Dafür brauchen wir bundesweit dieselben Strukturen“, forderte Johna. „Warum sollten die Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern anders sein als in Schleswig-Holstein? Schließlich haben die Patienten dieselben Bedarfe.“
Johna forderte, dass eine Reform der Krankenhausplanung zusammen mit einer Reform der Finanzierung gedacht werden müsse. „Zuerst muss klar sein, welche Krankenhäuser wir für die Versorgung brauchen, damit wir keine Häuser finanzieren, die wir gar nicht vorhalten wollen“, sagte sie.
„Und wenn wir die Finanzierung nicht umstellen, können sich manche Krankenhäuser nicht finanzieren, die wir brauchen. Deshalb muss beides zusammen angegangen werden.“
Reform der Krankenhausfinanzierung
Der Marburger Bund fordert eine Reform des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG-System). „Das pauschalierte Abrechnungssystem hat zu viele Fehlanreize“, heißt es in dem Positionspapier. „Die bisherigen Bemühungen mit einzelnen Korrekturen waren nicht zielführend, das System wird immer komplexer, aber nicht besser. Es zwingt Krankenhäuser zum Aufbau von Spezialabteilungen, obwohl diese in der Region bereits vorhanden sind.“
Das bisherige erlösorientierte DRG-System müsse durch ein kombiniertes Vergütungssystem aus krankenhausindividuellen Personalausgaben und Vorhaltekosten sowie der Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Betriebskosten abgelöst werden.
„In der Pandemie haben wir gesehen, dass die Kooperation zwischen Krankenhäusern erheblich erleichtert wurde, als der Finanzierungsdruck ein Stückweit von den Häusern genommen worden ist“, betonte Johna.
Diese Kooperationen müssten auch nach der Pandemie fortgeführt werden. „Dabei muss das Spezialwissen in die Fläche gebracht werden“, forderte sie. „Unserem Konzept zufolge wird den Kliniken verbindlich vorgegeben, dass sie mit anderen Kliniken kooperieren müssen. Mit wem sie kooperieren wollen, können die Häuser selbst entscheiden.“
Dabei sollen auch Fachkliniken an einen regionalen oder einen überregionalen Versorger gekoppelt werden, damit sie in die Akutversorgung eingebunden werden können.
Fachkräftemangel bekämpfen
Dem MB zufolge kann eine Neuausrichtung der Krankenhausplanung auch dabei helfen, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen. „Bereits heute fehlen Ärztinnen und Ärzte in allen Sektoren“, heißt es im Positionspapier.
„Nach Erhebungen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) können 76 Prozent der Krankenhäuser kaum Ärztinnen und Ärzte für vakante Stellen finden; und der Bedarf wird stiegen.“
Der Fachkräftemangel werde das entscheidende Thema der nächsten zehn Jahre sein, betonte Johna. Deshalb sei es richtig, sich die Frage zu stellen, welche Versorgung die Patienten tatsächlich dauerhaft bräuchten – und welche nicht.
„Es gibt Krankenhäuser, die dauerhaft nicht bedarfsnotwendig sind“, stellte die MB-Vorsitzende klar. Zudem sei es nicht sinnvoll, wenn in räumlicher Nähe zueinander liegende Krankenhäuser die gleichen Abteilungen hätten und zueinander in Konkurrenz stünden.
Wenn zum Beispiel ein kleines Krankenhaus schließe, müssten die dort abgebauten Betten jedoch gegebenenfalls in einem größeren Krankenhaus in der Region wieder aufgebaut werden, wenn der Bedarf bestehe. In größeren Abteilungen sei es dabei auch leichter, die Dienstbesetzung zu organisieren.
In jedem Fall sei es nicht sinnvoll, wenn Fachkräfte in Zeiten eines Fachkräftemangels eine Patientenversorgung vornähmen, die die Patienten gar nicht brauchen. Um den Mangel zu beheben, müssten darüber hinaus mehr Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ausgebildet werden, betonte Johna.
Kommission soll in Kürze berufen werden
Vieles, was der MB in seinem Positionspapier fordert, hat sich auch die neue Bundesregierung in dieser Legislaturperiode vorgenommen. „Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg“, heißt es im Koalitionsvertrag.
„Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten.
Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt.Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat zuletzt mehrfach erklärt, dass die Regierungskommission in Kürze berufen werden soll. Auch Johna geht davon aus, dass es nicht mehr lange dauern werde, bis die Kommission besetzt ist. Entscheidend sei dann, betonte sie, dass die Gruppe mit hoher Sitzungsfrequenz tage, damit die große Krankenhausreform auch wirklich in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. © fos/aerzteblatt.de

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