Ärzteschaft
COVID-19-Impfgegner bedrängen Ärzte in Sachsen
Mittwoch, 27. April 2022
Dresden – Impfgegner bedrängen offenbar Ärzte in Sachsen, Krankheiten und Auffälligkeiten, die bis zu 90 Tage nach einer Impfung gegen SARS-CoV-2 auftreten, als Impfnebenwirkung zu melden.
Die Landesärztekammer tritt dem jetzt entgegen. „Eine Impfreaktion als auch Impfnebenwirkungen treten in der Regel innerhalb von 14 Tagen auf“, hieß es aus der Kammer. Das Paul-Ehrlich-Institut verlängere diesen Abstand sicherheitshalber auf 42 Tage und werte zudem Meldungen aus, bei denen ein längerer Abstand zur Impfung bestehe.
„Gesundheitliche Beschwerden bis 90 Tage nach einer Impfung zu melden, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage“, stellt die Kammer aber klar. Ärzte sollten den Aufruf von Impfgegnern daher ignorieren, Auffälligkeiten bis zu 90 Tage nach der Impfung als Nebenwirkung der Immunisierung zu melden.
Die Kammer betont, dass die sächsischen Ärzte ihrer Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz gewissenhaft nachkämen. Dies sei unter anderem anhand der Meldedaten an die Gesundheitsämter nachweisbar.
Die Kammer weist im Übrigen daraufhin, dass Patienten auch selbst die Möglichkeit haben, beim Paul-Ehrlich-Institut Meldung über vermutete Impfnebenwirkungen zu erstatten. © hil/aerzteblatt.de

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