Politik
UPD sieht Handlungsbedarf bei vermuteten Behandlungsfehlern
Donnerstag, 28. April 2022
Berlin – Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit vermuteten Behandlungsfehlern kritisierte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) heute als unzureichend. Auch in der Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten gebe es entscheidenden Verbesserungsbedarf.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, bei durch Behandlungsfehler entstandene Schäden die Stellung von Patienten im bestehenden Haftungssystem stärken zu wollen. Dafür soll ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen eingeführt werden.
„Dieses Vorhaben begrüßen wir als UPD ausdrücklich und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Finanzielle Unterstützung zu erhalten, die sie nicht zurückzahlen müssen, wäre eine echte Hilfe für Betroffene“, sagte Heike Morris, juristische Leiterin bei der UPD.
Wie ein solcher Härtefallfonds inhaltlich konkret ausgestaltet werden sollte, müsse aber noch erarbeitet werden. In diese Ausarbeitung sollten, so Morris, Vertreter aller beteiligten Gruppen – also Patienten, Behandelnde und Versicherer – einbezogen werden.
Zudem seien derzeit Behandelnde nicht verpflichtet, Betroffene von sich aus über den Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler zu informieren. Das müssen sie nur auf konkrete Nachfrage des Patienten tun oder wenn eine Gefahr für die Gesundheit des Patienten abgewendet werden muss.
„Die gesetzliche Regelung ist aus Sicht der UPD nicht zielführend, wenn nicht sogar kontraproduktiv. Sie trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu stärken oder Gerichtsprozesse zu vermeiden“, betonte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.
„Aus unseren Beratungen wissen wir, dass für viele Ratsuchende ein klärendes Gespräch mit dem Arzt und eine Entschuldigung wesentlich wichtiger wären als eine materielle Entschädigung.“ Wenn dies verweigert werde, würden bei Patienten ein Vertrauensverlust und große Verunsicherung zurückbleiben, so Krumwiede.
Eine bessere Arzt-Patienten-Kommunikation könne zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses beitragen und auch dabei helfen, langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden.
Die UPD hat laut eigenen Angaben im Jahr 2021 in rund 5.000 Fällen zu vermuteten Behandlungsfehlern beraten. Wie auch in den vergangenen Jahren bezog sich mit 1.239 Beratungen der größte Teil auf operative Eingriffe.
An zweiter Stelle stand mit 901 Fällen der Bereich Zahnmedizin. Fehler in der konservativen Therapie, vermutete Fehldiagnosen und der Verdacht auf unzureichende ärztliche Aufklärung belegen mit 613, 553 und 354 Beratungen die Plätze drei, vier und fünf. © EB/aha/aerzteblatt.de

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