Ärzteschaft
Sächsische Gutachterstelle stellt weniger Behandlungsfehler fest
Freitag, 29. April 2022
Dresden – Die Zahl der festgestellten ärztlichen Behandlungsfehler in Sachsen ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das geht aus dem Jahresbericht der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) hervor.
Demnach gingen bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 296 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein (2020: 308). In 188 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2020: 183). In 31 Fällen stellte die Gutachterstelle einen Behandlungsfehler fest (2020: 40).
Von 188 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 127 auf den stationären Sektor, 14 auf Klinikambulanzen, 33 auf ambulante Praxen und 14 auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die überwiegende Anzahl der Anträge entfiel auf die Fachrichtung Chirurgie (78), die Innere Medizin (29), die Orthopädie (20) und auf die Augenheilkunde (7).
„Jeder Behandlungsfehler bedeutet auch ein persönliches Schicksal. Deshalb ist die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen in Sachsen trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte“, sagte SLÄK-Präsident Erik Bodendieck.
Ob der leichte Rückgang der eingereichten Anträge mit den verschobenen Operationen auf Grund der Coronapandemie zusammenhänge, könne nur vermutet werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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