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Ärzteschaft

Sächsische Gutachterstelle stellt weniger Behandlungsfehler fest

Freitag, 29. April 2022

/Coloures-Pic, stock.adobe.com

Dresden – Die Zahl der festgestellten ärztlichen Behandlungsfehler in Sachsen ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das geht aus dem Jahresbericht der Sächsischen Landesärzte­kammer (SLÄK) hervor.

Demnach gingen bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 296 Anträge wegen eines vermuteten Be­hand­lungsfehlers ein (2020: 308). In 188 Fällen wurde auf Grund der einge­reichten Unterlagen eine Begut­achtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2020: 183). In 31 Fällen stellte die Gut­achterstelle einen Behandlungsfehler fest (2020: 40).

Von 188 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 127 auf den stationären Sektor, 14 auf Klinikambulanzen, 33 auf ambulante Praxen und 14 auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die überwiegende Anzahl der An­träge entfiel auf die Fachrichtung Chirurgie (78), die Innere Medizin (29), die Orthopädie (20) und auf die Augenheilkunde (7).

„Jeder Behandlungsfehler bedeutet auch ein persönliches Schicksal. Deshalb ist die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungs­fällen in Sachsen trotz der extre­men Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte“, sagte SLÄK-Präsident Erik Bodendieck.

Ob der leichte Rückgang der eingereichten Anträge mit den verschobenen Operationen auf Grund der Corona­pandemie zusammenhänge, könne nur vermutet werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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