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Politik

Vorarbeiten für Registergesetz laufen

Montag, 2. Mai 2022

/Andrey Popov, stock.adobe.com

Berlin – Medizinische Register sollen dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung zufolge als Datengrundlage für klinische Studien und Versorgungsanalysen in dieser Legislaturperiode besonders gefördert werden. Der Gesetzgeber ist bereits am Thema dran.

Ziel sei, ein Registergesetz zu verabschieden und eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufzubauen, um künftig Gesundheitsdaten besser nutzen zu können, sagte Markus Algermissen, Ministerialdirigent im Bun­desgesundheitsministerium (BMG), zur Eröffnung der Registertage 2022, die heute und morgen unter dem Motto „Daten – Qualität – Vernetzung – Wissensgenerierung“ in Berlin-Mitte stattfinden.

„Das Registergesetz soll die Grundlage für eine nachhaltige Registerlandschaft in Deutschland legen“, so Al­ger­missen. Die Erarbeitung des Gesetzes wolle das Ministerium in engem Austausch mit den Stakeholdern ge­stalten. Es werde jedoch keine spezifische gesetzliche Grundlage für alle Register geben können.

Medizinische Register gehörten neben klinischen Studien zu den wichtigsten Werkzeugen bei der Erforschung von neuen Therapien und zur Verbesserung und Überprüfung bereits etablierter Behandlungsverfahren, noch seien die Potenziale aber nicht ausgeschöpft, betonte er.

Da Registerdaten oft in der Routineversorgung auf verschiedenen Ebenen erhoben würden, sei es besonders wichtig, dass sie interoperabel seien, erläuterte Algermissen weiter. „Das BMG unterstützt deshalb verschiede­ne Initiativen, um die Interoperabilität voranzutreiben.“ Weiterhin rücke die Vernetzung von Registern mitein­an­der und mit weiteren Datenquellen zunehmend in den Fokus.

Einen Überblick über die bestehende Registerlandschaft hat sich das Ministerium bereits verschafft. Algermis­sen verwies auf das „Gutachten zur Weiterentwicklung medizinischer Register zur Verbesserung der Daten­ein­speisung und -anschlussfähigkeit“, das sein Haus in Auftrag gegeben hatte und das Ende vergangenen Jahres vorgestellt wurde.

Unter der Projektleitung des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit wurde es durch die Techno­logie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sowie unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Greifswald und des Universitätsklinikums Aachen erstellt.

Für das Gutachten wurde eine Datenbank aufgebaut, die auf den Selbstangaben von etwa 280 Registerbe­treibenden beruht. Auf seiner Basis sollen Barrieren für den Registerbetrieb abgebaut und die Qualität der Register geförderte werden.

„Wir brauchen angemessene Anforderungen an Register“, sagte Rainer Röhrig von der TMF. Vieles sei wün­schenswert, aber nicht alles angemessen. „Die Qualitätsanforderungen müssen an Zweck und Erkenntnisgrad ausgerichtet werden“, erklärte er. Dazu sei eine frühzeitige Beratung und ein strategisches Vorgehen nötig.

Besonders angemahnt wurde auf den Registertagen die Vernetzung. „Wir müssen aber auch über den Teller­rand schauen und sehen, was anderswo bereits existiert“, forderte Monika Klinikhammer-Schalke, Vorsitzende des Deutschen Netzwerkes für Versorgungsforschung (DNVF).

„Wir brauchen mehr Vernetzung, auch international.“ Es sei gut und schön, dass man in Deutschland bereits viele kleine Register habe. „Aber, wenn wir sie nicht verbinden, können wir nicht übers Eis gehen.“ © ER/aerzteblatt.de

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