Ärzteschaft
BÄK drängt auf Entbürokratisierung der Qualitätssicherung
Montag, 2. Mai 2022
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Reformen bei der gesetzlichen Qualitätssicherung anstrebt. „Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement müssen sich auf das eigentliche Ziel der Qualitätsförderung konzentrieren beziehungsweise darauf wieder zurückgeführt werden“, hieß es aus der BÄK.
Die Kammer betont, die Ärzteschaft engagiere sich stark dafür, die Patientenversorgung immer weiter zu verbessern. Aber wenn Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung als Ballast für die Versorgung statt als Hilfe empfunden würden, leide die Akzeptanz bei allen Beteiligten, warnten die Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der BÄK, Susanne Johna und Josef Mischo.
Der G-BA hatte am 21. April ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für die datengestützte Qualitätssicherung vorgestellt. Danach soll die Qualitätssicherung einfacher und praxisnäher gestaltet werden. Ziel sei, den Aufwand bei der Datenerfassung für die Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen zu reduzieren, ohne das ein Qualitätsverlust entstehe, so der G-BA.
Die BÄK begrüßte, die Vorschläge des G-BA-Eckpunktepapiers entsprächen dem „Memorandum Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“ der BÄK. Darin hatte die Kammer schon 2020 kritisiert, der ärztliche Aufwand für Qualitätssicherung stehe „in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Patientennutzen“.
Die BÄK fordert in diesem Zusammenhang, Vollerhebungen zugunsten von Stichproben aufzugeben. Qualitätssicherung müsse wieder praxisnah für Ärzte und nachvollziehbar für Patienten gestaltet werden, fordert die Kammer.
Dem G-BA zufolge soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als nächsten Schritt den Auftrag erhalten, einzelne Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung prototypisch zu untersuchen und Verbesserungen vorzuschlagen.
Das Institut solle beispielsweise untersuchen, ob die im Augenblick eingesetzten Instrumente und Maßnahmen tatsächlich auf bestehende Qualitätsdefizite ausgerichtet seien. © hil/aerzteblatt.de

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