Politik
Einrichtungsbezogene Impfpflicht steht nicht zur Disposition
Montag, 2. Mai 2022
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Coronaimpfpflicht an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest.
Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, „die sich uns anvertraut haben“, sagte der SPD-Politiker heute in Berlin. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition.
Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in den Krankenhäusern und der Pflege.
Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift seit Mitte März. Aus den Ländern war Kritik an Unsicherheiten bei der Umsetzung laut geworden.
Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag hatte die Debatte jüngst erneut Fahrt aufgenommen. Unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung der Teilimpfpflicht. © dpa/aerzteblatt.de

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