Politik
Coronaimpfverordnung soll verlängert werden
Dienstag, 3. Mai 2022
Berlin – Die Struktur der Coronaimpfzentren soll künftig auch für die Versorgung von ukrainischen Geflüchteten mit anderen Schutzimpfungen genutzt werden. Das sieht der Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Bundesregierung will die Kofinanzierung der Kosten der Impfzentren und mobilen Impfteams durch den Bund bis zum 25. November verlängern. Die Regelungen der fünften Verordnung zur Änderung der CoronaImpfV sollen allesamt nur bis zu diesem Datum gelten, da das Sozialgesetzbuch V (SGB V) vorsieht, dass sie spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag außer Kraft tritt.
Bis dahin soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass über die bestehenden Strukturen von Impfzentren und mobilen Impfteams die aus der Ukraine geflüchteten Menschen mit anderen Schutzimpfungen versorgt werden können.
Außerdem wurden Regelungen zur Aufnahme von Zahnärzten als eigenständige Leistungserbringer in die CoronaImpfV aufgenommen. Der Referentenentwurf geht derzeit in die Verbändeabstimmung. Bis zum kommenden Freitag sollen sie dem Bundesgesundheitsministerium ihre Stellungnahmen zukommen lassen. © lau/aerzteblatt.de

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