Ärzteschaft
Fachärzte für gesetzliche Förderung von Selektivverträgen
Donnerstag, 5. Mai 2022
Berlin – Die Möglichkeiten der Verträge zur besonderen Versorgung werden in Deutschland laut dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) nicht ausgeschöpft. Der Verband fordert daher, die Selektivverträge über gesetzliche Regelungen zu stärken.
„Die Fachärztinnen und Fachärzte sind überzeugt, dass mit dem Einsatz von Selektivverträgen die Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich verbessert werden kann“, sagte Helmut Weinhart, zweiter stellvertretender Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Sie ermöglichten einen schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen und schafften Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung von Patienten.
Dennoch seien Selektivverträgen immer noch eher die Ausnahme als die Regel, so Weinhart. Gründe dafür sind laut dem Verband bürokratische Hemmnisse, eine fehlende gesetzliche Förderung sowie Widerstände von Krankenkassen und anderen.
„Deutschlands Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen und zunehmenden Versorgungsproblemen. Daher bedarf es gerade jetzt einer gesetzlichen Förderung, um auf diese Probleme zu reagieren und Versorgungsinnovationen schnell für die Versorgung der Menschen in Deutschland nutzbar zu machen“, sagte Norbert Smetak aus dem SpiFa-Vorstand.
Der Verband begrüße daher die Ankündigung der Ampelkoalition, die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen zu erhöhen und den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten. Dies haben SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung“ vereinbart. © hil/aerzteblatt.de

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