Politik
G-BA stellt Einsatz von Cefiderocol in engen Grenzen sicher
Donnerstag, 5. Mai 2022
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals für ein Reserveantibiotikum (Cefiderocol) qualitätssichernde Anforderungen an die Anwendung festgelegt. Diese sollen einen verantwortungsvollen und zielgerichteten Einsatz absichern. Damit soll laut G-BA verhindert werden, dass sich gegen das Antibiotikum neue Resistenzen entwickeln und der Reservestatus verloren geht.
Die für Cefiderocol beschlossenen Anforderungen betreffen den Erregernachweis, die Zusammensetzung von sogenannten Antibiotika-Teams im Krankenhaus sowie die Meldung von Resistenzen und Therapieeinsätzen an Datenbanken des Robert-Koch-Instituts (RKI). Zuvor hatte der G-BA überprüft, ob die Fachinformationen des Herstellers gegebenenfalls bereits ausreichen.
Das Antibiotikum Cefiderocol (Fetcroja) ist zur Behandlung von Erwachsenen zugelassen, die an einer Infektion durch aerobe gramnegative Erreger leiden und für die nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens hatte der G-BA das Antibiotikum als Reserveantibiotikum anerkannt.
Vor der Anwendung von medizinischen Einrichtungen ist – bis auf besondere Ausnahmefälle – der für die Infektion ursächliche Erreger nachzuweisen sowie zu überprüfen, ob er auf andere Antibiotika anspricht. Sofern ein anderes Antibiotikum infrage kommt, darf Cefiderocol nicht eingesetzt werden.
Die Vorgaben zum angemessenen Einsatz von Cefiderocol müssen laut G-BA in den klinikinternen Prozessen berücksichtigt werden. Für die Integration ist die Arzneimittelkommission eines Krankenhauses zuständig.
Hausinterne Antibiotic-Stewardship-Programme (ABS) sind für die Umsetzung empfohlen. Die Behandlungseinrichtung oder Klinik muss eine lokale Freigaberegelung für den Einsatz von Cefiderocol vorsehen.
Um die deutschlandweite Resistenz- und Verbrauchssituation für Cefiderocol möglichst gut beurteilen zu können, sollen die entsprechenden Informationen zu Resistenzen und zum Verbrauch an die Systeme AVS (Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance), ARS (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) oder ARVIA (ARS und AVS – Integrierte Analyse) des RKI gemeldet werden. © EB/aerzteblatt.de

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