Politik
Zweimal beträchtlicher Zusatznutzen für Pembrolizumab
Donnerstag, 5. Mai 2022
Berlin – Sowohl beim triple-negativen Mammakarzinom (TNBC) als auch beim Ösophaguskarzinom sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für den Checkpointinhibitor Pembrolizumab einen beträchtlichen Zusatznutzen. Das hat der G-BA heute bekannt gegeben.
Hinsichtlich der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen TNBC hat der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Pembrolizumab festgestellt. Bei der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus geht der G-BA noch einen Schritt weiter: Hier sieht er für den monoklonalen Antikörper einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Das TNBC ist eine sehr aggressive Form des Brustkrebses und kommt häufig bei jüngeren Patientinnen und Patienten vor. Jetzt konnte dem G-BA zufolge für die Kombination von Pembrolizumab mit entweder nab-Paclitaxel oder Paclitaxel in der KEYNOTE-355-Studie ein beträchtlicher Zusatznutzen gezeigt werden.
Ausschlaggebend ist das „Ausmaß der erzielten Verlängerung im Gesamtüberleben“, das der G-BA als deutliche Verbesserung beurteilt. Unter den Pembrolizumab-Kombinationen lebten die Patientinnen mehr als ein Jahr länger als unter den Einzeltherapien mit nab-Paclitaxel oder Paclitaxel. Im Median betrug der Unterschied 13,6 Monate (Hazard Ratio [HR] 0,56; 95-%-Konfidenzintervall [KI] 0,37–0,84; p = 0,005).
Die für die Bewertung des G-BA relevante Patientinnengruppe in der KEYNOTE-355-Studie schloss Betroffene mit lokal rezidivierten nicht resezierbaren oder metastasierten TNBC und Nachweis einer PD-L1-Expression ein, bei denen noch keine Chemotherapie in der metastasierten Situation erfolgt war.
Sie erhielten entweder Pembrolizumab oder ein Placebo jeweils in Kombination mit einer Chemotherapie. Zur Auswahl standen nab-Paclitaxel, Paclitaxel oder die gemeinsame Gabe von Gemcitabin und Carboplatin.
Für die Kombination von Pembrolizumab mit anderen Chemotherapien als nab-Paclitaxel oder Paclitaxel liegen laut G-BA keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen.
Überzeugende Ergebnisse beim Ösophaguskarzinom
Beim fortgeschrittenen Ösophaguskarzinom ist Pembrolizumab die erste Erstlinientherapie, die der G-BA bewertet hat. Der Checkpointinhibitor wurde in Kombination mit einer Chemotherapie in der KEYNOTE-590-Studie unter anderem bei Erwachsenen mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ behandelbaren Plattenepithelkarzinom des Ösophagus und Nachweis einer PD-L1-Expression evaluiert.
Für Pembrolizumab in Kombination mit Cisplatin und 5-Fluorouracil ließ sich versus der alleinigen Chemotherapie ein um 5,1 Monate längeres medianes Gesamtüberleben zeigen. Damit sank das Risiko zu versterben um 43 % (HR 0,57; 95-%-KI 0,43–0,75; p < 0,001). „Die Verlängerung der Überlebenszeit wird als eine deutliche Verbesserung bewertet“, heißt es in dem G-BA-Beschluss.
Außerdem ergaben sich für die Symptome Schmerzen, Dyspnoe und Verschlucken unter der Pembrolizumab-Kombination ebenfalls signifikante Vorteile, so der G-BA weiter.
Bei einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ behandelbaren, HER2-negativen Adenokarzinom des Ösophagus oder des gastroösophagealen Übergangs und nachgewiesener PD-L1-Expression sieht der G-BA keinen Zusatznutzen für eine Erstlinientherapie mit Pembrolizumab in Kombination mit einer Chemotherapie. © aks/EB/aerzteblatt.de

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