Politik
Gesetzesvorschlag zur Triage nimmt Formen an
Freitag, 6. Mai 2022
Berlin – Bei knappen Kapazitäten während einer Pandemie könnte es künftig ofenbar rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen.
Das zumindest berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen überarbeiteten Gesetzesvorschlag aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer Triagesituation.
Die ethisch brisante „Ex-post-Triage“ soll nach dem Gesetzesvorschlag nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen. Lauterbachs Vorlage werde gegenwärtig noch mit den anderen Ressorts abgestimmt, schreibt die Zeitung.
Bei der „Ex-ante-Triage“, bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten.
Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erarbeiteten „Formulierungshilfe“ für die Ampel-Fraktionen aus SPD, Grünen und FDP bei der „Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus“ niemand aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden“.
Hintergrund des Entwurfs, der bisher nicht offiziell vorgestellt wurde und sich inhaltlich im Laufe des Abstimmungsprozesse jederzeit noch verändern kann, ist die Sorge vor knappen Ressourcen in der Intensivmedizin – und die Frage, wer dann wie welche Entscheidungen treffen muss.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Anfang des Jahres damit befasst und den Bundestag aufgefordert, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz Behinderter im Fall einer pandemiebedingten Triage zu treffen.
Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, so die Richter. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. © kna/aerzteblatt.de

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