Ärzteschaft
Laborärzte warnen vor Folgen der EU-Diagnostika-Verordnung
Dienstag, 10. Mai 2022
Berlin – Vor negativen Auswirkungen der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) warnte gestern der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). „Die ersten PCR-Tests in der Routineversorgung der medizinischen Labore waren Eigenentwicklungen, sogenannte Lab Developed Tests“, erläuterte Andreas Bobrowski, Vorsitzender des BDL.
Die im Mai 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika gewähre den Laboren jedoch für diese Tests nur noch eine Übergangsfrist von sechs Jahren bis zum Mai 2028. Dann solle es kein Nebeneinander von industriellen und eigenentwickelten Tests mehr geben.
„Damit würden wir uns ein Stück Flexibilität nehmen, wenn schnell und in großen Umfängen neue Labortests durchgeführt werden sollen und die Testressourcen knapp sind“, erklärte der BDL-Vorsitzende.
Im Rahmen des gemeinsam von BDL und Deutscher Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) organisierten Aktionstages Labordiagnostik verwies DGKL-Präsident Harald Renz auf „die hohe Qualifikation und Leistungsfähigkeit“ der Labormediziner als zentrale Voraussetzungen für die Adaption neuer Herausforderungen.
Die Coronapandemie habe gezeigt, wie schnell die Laboratoriumsmedizin wissenschaftliche Ansätze in die Routineversorgung einbringen kann. Die PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2, die Verfolgung bekannter Virusmutationen und Sequenzierung des Virusgenoms stünden exemplarisch für den in der Pandemie nochmals enorm beschleunigten Transfer von der Forschung und Entwicklung in die praktische Anwendung.
„Dieses Innovationspotenzial lässt sich leicht auch auf andere wichtige Bereiche der Medizin ausweiten“, betonte Renz. © EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.