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Politik

Fachkräftemangel: Einwanderung notwendig, aber nicht ausreichend

Dienstag, 10. Mai 2022

Der Sachverständigenrat Migration hat am Dienstag seinen Jahresbericht vorgestellt (v.l.n.r.: Marc Helbling, Petra Bendel, Meike Giordono-Scholz, Daniel Thym). /Lau

Berlin – Die deutsche Ärzteschaft wird immer diverser: Von 2010 bis 2020 ist die Zahl der ausländischen Ärztinnen und Ärzte auf etwa das Zweieinhalbfache gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) hervor.

Einwanderung ist demnach ein entscheidendes Mittel, um den wachsenden Fachkräftemangel abzufedern – allerdings dürfe sich Deutschland nicht darauf beschränken, da die Abwerbung von Fachkräften anderswo neue Probleme schaffe.

„Ohne eingewanderte Fachkräfte auf allen Ebenen – das hat die Coronapandemie erneut gezeigt – steht das deutsche Gesundheitswesen vor dem Kollaps“, erklärte die SVR-Vorsitzende Petra Bendel heute bei der Vor­stellung des Jahresgutachtens in Berlin. Dass der Beitrag von zugewanderten Menschen und solchen mit Migrationshintergrund unverzichtbar ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen.

So hat mit 27,3 Prozent mehr als ein Viertel der gesamten Ärzteschaft einen Migrationshintergrund. Von den 410.000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland sind das 130.000, die entweder selbst eingewan­dert oder direkte Nachfahren von Einwanderern sind.

Zum Vergleich: Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten im Jahr 2019 21,2 Millio­nen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund, was 26 Prozent der Bevölkerung in deutschen Privathaushalten entspricht – in der Ärzteschaft ist der Anteil also nur minimal höher.

Teilweise sehr viel größer ist dafür in der Ärzteschaft der Ausländeranteil: 56.000 haben keine deutsche Staats­bürgerschaft, das sind 13,7 Prozent aller Ärzte gegenüber einem Ausländeranteil von 12,6 Prozent in der Bevölkerung.

Hier zeigen sich jedoch enorme regionale Unterschiede: In Thüringen beispielsweise beträgt der Ausländer­an­teil in der Ärzteschaft 16,3 Prozent gegenüber 4,7 Prozent in der Gesamtbevölkerung, in Sachsen sind es 15 zu 5,2 Prozent. Demgegenüber haben in Hamburg 16,8 Prozent der Einwohner keine deutsche Staatsbürger­schaft, aber 6,8 der Ärzte. In Berlin ist das Verhältnis 19,4 Prozent in der Bevölkerung zu 10,1 Prozent in der Ärzteschaft.

Wichtigstes Herkunftsland ist mittlerweile Syrien mit 4.970 Ärzten – mehr als jeder hundertste Arzt in Deutschland hat seine Wurzeln also in der Levante. 4.514 Ärzte haben Wurzeln in Rumänien, gefolgt von Griechenland mit 2.723, Russland mit 2.548 und Österreich mit 2.415.

Über alle Gesundheits- und Pflegeberufe zusammengenommen liegen die Anteile geringfügig niedriger: Mit 22,5 Prozent hatte 2020 fast ein Viertel aller Erwerbstätigen im Gesundheitswesen einen Migrationshinter­grund, 940.000 von 4,2 Millionen Menschen. Über alle Berufsgruppen zusammengenommen sind die wich­tigsten Herkunftsländer Polen, die Türkei, Russland und Kasachstan.

Neben der Ärzteschaft ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund vor allem in der Altenpflege besonders hoch. Er liegt bei 30,1 Prozent. 15 Prozent der Altenpflegerinnen und Altenpfleger haben keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Gesundheitswesen wäre ohne diese Menschen nicht handlungsfähig. Umso schwerer wiegen die Missstände, die der SVR in seinem Jahresgutachten herausgearbeitet hat. Zwar seien angesichts des er­hebli­chen Fachkräftemangels in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der Einwanderung für Fachkräfte deutlich erweitert worden. Allerdings gebe es bei den Verfahren zum Nachweis adäquater Berufsqualifika­tionen weiter großen Verbesserungsbedarf.

Zuständig für die Anerkennungsverfahren sind nämlich überwiegend die Bundesländer – mit der Folge, dass Anforderungen und Voraussetzungen uneinheitlich und speziell für Neuankömmlinge nur schwer zu über­schauen sind. Hinzu kämen die Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen unterein­ander.

Der SVR empfiehlt deshalb, die Prozesse zu vereinfachen, besser zu verzahnen und einheitlicher zu gestalten. Die verschiedenen beteiligten Stellen müssten besser zusammenarbeiten. Das Gremium aus neun Professorin­nen und Professoren schlägt vor, in einer zentralen Anerkennungsstelle pro Bundesland Kompetenzen zu bündeln und die Potenziale einer stärker digitalisierten Verwaltung auszuschöpfen.

Ohnehin empfiehlt der SVR, gezielter die Zuwanderung in die Ausbildung zu fördern, statt bereits ausgebilde­te Fachkräfte aus dem Ausland abzuwerben. Dann würden nicht nur die langwierigen Anerkennungsverfahren entfallen, sondern auch die inner- und außerbetriebliche Integration erheblich vereinfacht. „Wenn statt voll ausgebildeter Fachkräfte Auszubildende angeworben werden, vermeidet das zudem einen Braindrain aus den Herkunftsländern“, so der SVR.

Ebenjener Braindrain sei auch der Grund, warum es keine nachhaltige Strategie wäre, dem deutschen Fach­kräf­te­mangel nur mittels Zuwanderung Herr werden zu wollen. „Das ist eine Frage der Fairness gegenüber den Herkunftsländern“, sagte Ratsmitglied Steffen Mau. Als Beispiel nannte er Rumänien, wo Ärzte auf staat­liche Kosten ausgebildet werden. 60.000 arbeiten demnach im Land – und 20.000 seien bereits emigriert. „Das reine Abschöpfen der Fachkräfte im globalen Kontext halten wir für wenig sinnvoll.“

Um den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen müsse neben einer erleichterten Einwanderung also vor allem darauf gesetzt werden, mehr Studienplätze zu schaffen und ohnehin geforderte Maßnahmen umzuset­zen: Die Arbeit im Gesundheitswesen müsse attraktiver, Arbeitsbedingungen und Bezahlungen besser werden sowie das gesellschaftliche Ansehen steigen. © lau/aerzteblatt.de

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