Vermischtes
Konversionsbehandlung: BzgA bringt neues Beratungsangebot an den Start
Freitag, 13. Mai 2022
Köln – Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen können sich Interessierte künftig auch telefonisch beraten lassen. Darauf hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hingewiesen.
Sogenannte Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken und gefährden damit die psychische Gesundheit. In Deutschland sind sie seit 2020 für Jugendliche gesetzlich verboten.
Das neue Beratungsangebot der BZgA-Initiative Liebesleben zur Förderung sexueller Gesundheit startet am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT*).
Ab dem 17. Mai beantwortet das BZgA-Beratungsteam Gefährdeten und Betroffenen montags bis donnerstags unter der Rufnummer 0221/8992876 Fragen rund um die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.
Auch Angehörige, Menschen des persönlichen Umfeldes, Lehrende und Erziehende sowie weitere Fachkräfte können sich hier telefonisch beraten lassen. Das Angebot ist kostenlos und anonym und soll künftig auch mehrsprachig erfolgen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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