Ausland
Schweiz steht bei Organspenden vor Systemwechsel
Donnerstag, 12. Mai 2022
Zürich – Am Sonntag stimmt die Schweiz über eine mögliche Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Geht es nach der Politik, so braucht das Land einen Systemwechsel: weg von der Zustimmungslösung, hin zur Widerspruchslösung.
Bislang gilt, ähnlich wie in Deutschland: Nur bei einer Zustimmung dürfen Organe entnommen werden; also wenn ein Organspendeausweis vorliegt oder die Angehörigen den Willen der Verstorbenen kennen. Allerdings gibt es auch in der Schweiz zu wenig Organspenden.
„Die Spendezahlen sind verhältnismäßig niedrig, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich für die Organspende ist“, kritisieren Schweizer Regierung und Parlament – und werben für den Systemwechsel.
Haben Verstorbene ihren Willen zu Lebzeiten nicht kundgetan, sollen nächste Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen befragt werden. Sind keine Angehörige erreichbar und ist der Wille nirgends festgehalten, dürfen keine Organe entnommen werden.
Die neue Regelung wird daher auch als „erweiterte Widerspruchslösung“ bezeichnet. Damit solle dieses Potenzial besser genutzt werden können – und Patienten auf der Warteliste bessere Chancen haben, ein Organ zu erhalten, argumentieren die Befürworter.
Die Kritiker der geplanten Gesetzesänderung sehen das anders. Dazu gehört auch die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie bezweifelt, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt.
Laut Umfragen liegen die Befürworter der Widerspruchslösung klar vorn. Ein solches Ergebnis am Sonntag könnte auch die Diskussion in Deutschland neu befeuern. Denn dann wären Deutschland, Irland oder Litauen europaweit die einzigen Länder, in denen die Zustimmungslösung noch gilt. © kna/aerzteblatt.de

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