Politik
Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes gefordert
Freitag, 13. Mai 2022
Bonn – Mit einem Eckpunktepapier hat die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (PrävG) gefordert. Denn obwohl das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der lebensweltlichen Prävention und Gesundheitsförderung leiste, sieht die Bundesvereinigung in Bezug auf eine dauerhafte Finanzierungssicherung, die Zusammenarbeit von Präventionsakteuren sowie die Bündelung zahlreicher Präventionsmaßnahmen noch Optimierungspotenziale.
So enthalte das PrävG überwiegend gesundheitspolitische Regelungen für die Bundesebene, während Gesundheitsförderung und Präventionsaktivitäten vor allem im kommunalen Bereich geplant und umgesetzt würden, so das Papier.
Dies erschwere eine planbare langfristige Arbeitsstruktur für die Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort. Zugleich trägt der hohe Verwaltungs- und Planungsaufwand entsprechender Maßnahmen zur „Präventionsmüdigkeit“ der Akteure bei.
„Es braucht ein Präventionsgesetz, das das Zusammenwirken aller relevanten Akteure – auch der Landes- und kommunalen Ebene – sowie deren finanzielle (Mit-)Verantwortung regelt“, so die BVPG. Dies müsse den passgenauen Ausbau innovativer, digitaler und barrierefreier Präventionsleistungen ermöglichen und bestehende Setting-, Sektoren- und Budgetgrenzen überwinden.
Zudem fordert das Papier, die Nationale Präventionskonferenz (NPK) um Vertreter der Zivilgesellschaft zu erweitern und die Beratungsfunktion des Präventionsforums verbindlicher zu gestalten.
Die im Rahmen der virtuellen Mitgliederversammlung neu gewählte BVPG-Präsidentin Kirsten Kappert-Gonther unterstrich in ihrer Antrittsrede, sie wolle in ihrer neuen Funktion dazu beitragen, „Prävention und Gesundheitsförderung als Leitgedanken der Gesundheitspolitik zu etablieren und das Engagement der BVPG auf Bundesebene sichtbarer machen“.
Die Bundestagsabgeordnete (Grüne) und stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses übernahm das Amt von ihrer Vorgängerin Ute Bertram. © hil/sb/aerzteblatt.de

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