Vermischtes
Innovationsausschuss fördert weitere Forschungsprojekte
Freitag, 13. Mai 2022
Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat für zwölf abgeschlossene Förderprojekte Bilanz gezogen – und ein Viertel davon für eine Überführung in die Versorgung vorgeschlagen. Zudem gab der Ausschuss weitere Projekte bekannt, die über den Innovationsfonds finanziert werden sollen.
Positive Transferempfehlungen gab es für das erfolgreich erprobte Projekt „CoCare“, das auf eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen abzielt sowie für das Projekt „Insist“, das die Weiterentwicklung bestehender Empfehlungen für ein Neugeborenenscreening auf bakterielle Infektionen unterstützt.
Den dritte positiven Transferbescheid erhielt das Projekt „Evita“. Es schafft die Basis für ein umfassendes, wirksames und kosteneffektives Versorgungsprogramm für Patienten mit Mehrfachmedikation und hat bereits entscheidend zur Aktualisierung der hausärztlichen S3-Leitlinie Multimedikation beigetragen.
Darüber hinaus hat der Innovationsausschuss weitere Förderentscheidungen im Bereich der Versorgungsforschung getroffen: Insgesamt wurden 32 Projekte ausgewählt, die nun aus Mitteln des Innovationsfonds finanziert werden können.
Darunter sind neun themenoffene Projekte, acht Evaluationsvorhaben im Bereich digitaler Gesundheitsversorgung sowie fünf Projekte, die verhaltensorientierte Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Versorgung untersuchen.
Weitere Förderprojekte befassen sich mit Patientenversorgung und Gesundheitspersonal (3), Aspekten regionaler Gesundheitsversorgung (3), datengestützter Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (3) sowie geschlechterspezifischer Versorgung (1). Eine Übersicht der Förderprojekte wird der Innovationsausschuss auf seiner Website veröffentlichen, sobald die Bescheide verbindlich sind.
Insgesamt hatte der Innovationsauschuss auf seine Förderbekanntmachungen 161 Anträge erhalten. 116 davon bezogen sich auf die themenspezifische Förderbekanntmachung, 45 auf die themenoffene. Bei der Bewertung der Anträge berücksichtigte der Innovationsausschuss die Empfehlungen seines Beratergremiums, des sogenannten Expertenpools. © hil/sb/aerzteblatt.de

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