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Politik

Psychotherapeutentag fordert Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

Montag, 16. Mai 2022

/dpa

Stuttgart – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat anlässlich des 40. Deutschen Psychothe­rapeutentags (DPT) in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen angemahnt.

„Die Coronapandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, er­klärte BPtK-Präsident Dietrich Munz vorgestern. „Die Bundesregie­rung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“

Das Gesetz solle vor allem regeln, dass die Wartezeiten auf eine psychotherapeu­tische Behandlung sich verringern. Schon vor der Coronapandemie warteten psychisch kranke Menschen häufig monate­lang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. „Die Wartezeit wird sich durch die zusätzli­chen Patientinnen und Patienten noch einmal verlängern“, konstatierte Munz.

1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze gefordert

Die BPtK fordert deshalb 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Dies habe ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 2015 bereits als notwendig berechnet.

Davon stände rund jeder fünfte Sitz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. „Damals wurden nur 870 Sitze tatsächlich zugelassen“, sagte Munz. „Man kann nur hoffen, dass auf den Versorgungsbedarf von Kinder und Jugendlichen auch regional angemessen eingegangen wird, denn deren psychische Gesundheit hat in der Pandemie besonders gelitten.“

Richtlinie zur Komplexversorgung schwer psychisch Kranker überarbeiten

Weiter erwartet die Bundespsychotherapeutenkammer von der Politik, den G-BA mit einer grund­legen­den Überarbeitung seiner Richtlinie zur Komplexversorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu beauftragen.

„Die neue G-BA-Richtlinie ist misslungen. Sie schreibt überflüssige Mehrfachunter­suchungen vor, schränkt massiv die Zahl der Psychotherapeuten und Ärzte, die die Planung und Koordination der Ge­samtbehandlung übernehmen können, ein und behindert eine aufsuchende Behandlung“, erklärte BPtK Präsident Munz.

Der 40. DPT forderte entsprechend, die notwendigen Voraussetzungen für die Realisierung der koordi­nierten, strukturierten Versorgung zu schaffen. Dazu seien Nachbesserungen an der G-BA-Richtlinie sowie ausreichende finanzielle Mittel notwendig.

Sprachmittlung für Psychotherapie Geflüchteter soll Leistung der GKV werden

Seit Jahren setzt sich BPtK dafür ein, dass geflüchtete Menschen auch angemessen psychotherapeu­tisch versorgt werden. Angesichts des Angriffskrieges in der Ukraine werde der Versorgungsbedarf traumatisierter Geflüchteter noch zunehmen.

„Psychotherapie ohne sprachliche Verständigung ist jedoch nicht möglich, daher muss kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversiche­rung sichergestellt werden, forderte Munz.

Viele Migrantinnen und Migranten, aber auch die meisten ukrainischen Flüchtlinge seien zwar gesetz­lich krankenversichert, sie könnten jedoch nicht psychothera­peutisch behandelt werden, da die gesetz­liche Krankenversicherung keine Sprach­mittlung finanziert. Hierzu müsse eine schnelle Regelung im Sozialgesetzbuch V gefunden werden.

Ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Schließlich forderte der 40. DPT, die Zukunft der Psychotherapie zu sichern. „Die Reform der Psycho­the­rapeutenausbildung ist unvollendet. Es fehlt eine ausreichende Finanzierung der psychotherapeuti­schen Weiterbildung“, sagte der BPtK-Präsident.

Damit Ende diesen Jahres die ersten Psychotherapeuten nach Studium und Approbation die neue Weiterbildung beginnen können, um sich zu Fachpsycho­therapeuten für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen beziehungsweise Erwachsenen zu qualifizieren, müssten zeitnah die gesetzlichen Grund­lagen für eine finanzielle Förderung der Weiterbildung geschaffen werden.

Zu finanzieren seien eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die notwendigen Weiterbil­dungsleistungen Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Nur mit einem ausreichenden finanziellen Zuschuss können entsprechende Stellen für Psychotherapeuten in Weiterbildung in den Weiterbil­dungs­ambulanzen und -praxen geschaffen und vergütet werden, erklärten die Delegierten des 40. Deutschen Psychotherapeutentags. © PB/aerzteblatt.de

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