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KBV und KVen wollen neuen Plan für E-Rezept-Einführung

Montag, 16. Mai 2022

/picture alliance, dpa

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) versuchen bei der Politik einen Kurswechsel bei der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezepts) zu erreichen. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) üben sie deutliche Kritik am Vorgehen der Gematik und bitten darum, das geplante Einführungskonzept grundlegend zu überarbeiten.

Die Standesvertretungen der Vertragsärzte fühlen sich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) hin­tergangen: Noch am 9. März habe es nämlich versichert, die Digitalisierung im Gesundheitswesen wer­de künftig nur in Abstimmung mit den Akteuren vorangetrieben und Anwendungen erst nach ausrei­chender der Erprobung eingeführt.

Auf den Tag genau zwei Monate später schien dieses Versprechen aber bereits hinfällig: Am 9. Mai hatte die Gematik eine Beschlussvorlage eingebracht, die eine verpflichtende Einführung des E-Re­zepts in Schleswig-Holstein und Bayern ab dem 1. September und eine Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer ab dem 1. Dezember vorsieht. Ab dem 1. Februar 2023 soll es demnach bundesweit ver­pflichtend werden.

In der Beschlussvorlage „werden die Gesellschafter der Gematik aufgefordert, kurzfristig einem – eben nicht zuvor mit den Beteiligten abgestimmten – Verfahrensvorschlag zum Rollout des E-Rezepts zuzu­stimmen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Vergangene Woche hatte die Gematik bekanntgegeben, dass die Gesellschafterversammlung Ende Mai über die Be­schluss­vorlage abstimmen will.

Auch die KVen in Schleswig-Holstein und Bayern seien nicht informiert worden, heißt es in dem Schrei­­ben an Lauterbach. Es habe weder Gespräche noch Abstimmungen gegeben, der Verfahrens­vor­schlag sei stattdessen durch Presseberichte flankiert gewesen, was bei den betroffenen Ärztinnen und Ärzten „erhebliches Unverständnis und Irritationen“ ausgelöst habe.

Die Selbstverwaltung sieht sich deshalb in die Pflicht genommen. „Wir können und wollen dieses er­neut nicht abgestimmte und Folgewirkungen nicht überschauende Agieren der Gematik weder unkom­mentiert noch unwidersprochen lassen“, so KBV und KVen.

So sei – anders als von Gematik und Lauterbach behauptet – die Praxistauglichkeit des E-Rezepts in den Testvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs nachgewiesen. Dabei müsse aufgrund der Viel­zahl an Systemen und Beteiligten eine komplexe Prozesskette durchlaufen werden. Vergangene Woche hatte das BMG auf Anfrage von bestätigt, dass bisher gerade einmal 224 Arztpraxen ein E-Rezept ausgestellt haben. Eine Testung in der Breite ist dementsprechend noch nicht erfolgt.

„Die bisherige Konzeption der Gematik, die von der Fiktion ausgeht, das E-Rezept mit nur 30.000 Ver­ord­nungen ohne weitere Zwischenstufen in einem bundesweiten Rolloutprozess zu überführen und auf diesem Wege einen Prozess von rund 750 Millionen Verordnungen pro Jahr ersetzen zu können, ist er­kennbar zum Scheitern verurteilt und gefährdet die Praxisabläufe erheblich“, warnen die Standesver­tre­ter.

Als KV-System sähen sie sich verpflichtet, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, die ärztliche Versor­gung der Patienten mit einer Milliarde Patientenkontakten sicherzustellen – was jedoch nur mit ver­lässlichen Prozessen sichergestellt werden könne. Anspruch von KBV und KVen sei, dass Prozesse, die heute funktionieren, nur von Prozessen abgelöst werden dürften, die nachweislich ebenfalls reibungs­los funktionieren.

Dass davon keinesfalls die Rede sein kann, belegt eine aktuelle Umfrage der KBV unter 6.000 Ärztin­nen und Ärzten, auf die sie in dem Schreiben ebenfalls verweist: Demnach scheitert die Einführung in den meisten Praxen an technischen Problemen.

So gaben 59 Prozent der Teilnehmer auf die Frage, warum sie noch keine E-Rezepte ausstellen, Prob­leme mit der Telematikinfrastruktur (TI) an. Ein Drittel (32 Prozent) konnte das entsprechende Update des Praxis­verwaltungssystems noch nicht installieren, während bei einem weiteren Drittel (30 Prozent) die Apotheken in der Umgebung noch nicht empfangsbereit sind.

Vor diesem Hintergrund wolle die Führung von KBV und KVen Lauterbach bitten, weiteren Akzeptanz­ver­lusten bei der Digitalisierung entgegenzutreten. Er solle auf die Gematik einwirken, ihren Be­schluss­vorschlag zurückzuziehen und sie auffordern, einen Rollout-Prozess für das E-Rezept zu kon­zipieren, mit dem gewährleistet werden kann, dass es die Versorgung der Patienten nicht beein­trächtigt. © lau/aerzteblatt.de

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