Ärzteschaft
Versorgung mit Tamoxifen stabilisiert sich
Montag, 16. Mai 2022
Berlin – Ärzte können nun wieder Großpackungen von Brustkrebsmedikamenten mit dem Wirkstoff Tamoxifen verordnen. Nach monatelangen Engpässen stabilisiert sich die Versorgungslage derzeit wieder, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit.
Die Versorgungslage stabilisiere sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen, erklärte das BfArM dazu. So lange es zu keiner Überbevorratung kommt, könne mit den noch zur Verfügung stehenden importierten und den bereits wieder regulär verfügbaren Arzneimitteln eine hinreichende Versorgung wieder gewährleistet werden.
Angesichts dieser Entspannung sei es ab sofort nicht mehr notwendig, bevorzugt Kleinpackungen der Größe N1 zu verordnen und abzugeben. Den Apotheken empfiehlt das BfArM daher, bei einer Verordnung einer N3-Packung die verfügbaren N1-Packungen der importierten Arzneimittel zu einer N3-Packung zu bündeln.
Lieferengpässe: Das fragile System der Arzneiversorgung
Das Brustkrebsmedikament Tamoxifen war zu Beginn des Jahres nicht mehr für alle Patienten erhältlich. Der Engpass wirft ein Schlaglicht auf die instabilen Strukturen bei der Herstellung von Generika. Am 28. Januar 2022 informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Fachkreise darüber, dass die Hersteller von Tamoxifen Lieferschwierigkeiten gemeldet haben. Tamoxifen
Allerdings bleibe die Anordnung bestehen, vorrangig importierte Arzneimittel abzugeben. Das hatte das BfArM Ende April gegenüber dem pharmazeutischen Großhandel angeordnet.
Tamoxifenhaltige Arzneimittel mit deutscher Zulassung sollen demnach erst dann ausgeliefert werden, wenn die wegen des Lieferengpasses aus dem Ausland beschafften Arzneimittel aufgebraucht sind. Die Anordnung gilt solange, bis das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntmacht, dass der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.
Im Februar hatte der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim BfArM eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um den Versorgungsengpass abzumildern.
Neben den genannten Vorgaben sollten Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Monaten auch keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. Für den Zeitraum des Lieferengpasses sollen diese ärztlichen Verschreibungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen einbezogen werden. © lau/aerzteblatt.de

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