Ärzteschaft
Psychiater für Kostenübernahme von Sprachmittlung
Montag, 16. Mai 2022
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) drängt die Bundesregierung, die sogenannte Sprachmittlung für Geflüchtete regelhaft zu finanzieren.
Dies hatten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. „Sprachmittler“ sind Personen, die neben der Sprache der Betroffenen unter anderem auch Wissen über das Gesundheitssystem und über Erkrankungen mitbringen.
Aus Sicht der Fachgesellschaft sollten die Therapeuten darüber entscheiden, ob ein Sprachmittler in die Behandlung einbezogen wird. Dies dürfe nicht dem Genehmigungsvorbehalt etwa von Krankenkassen unterliegen, schreibt die DGPPN in einem Positionspapier zum Thema.
Sprachmittlung sei ein unentbehrliches Mittel, Personen mit geringen Deutschkenntnissen angemessen zu versorgen, so die Autoren des Papiers. Sie müsse daher über den gesamten Behandlungsverlauf im ambulanten und im stationären Bereich gewährleistet werden – allerdings nicht zwingend persönlich, die Sprachmittlung könne auch digital erfolgen.
Die Fachgesellschaft weist daraufhin, dass die Sprachmittlung eine herausfordernde Tätigkeit sei, die hohe Anforderungen an die Qualifikationen stelle. „Sie muss entsprechend angemessen vergütet werden“, fordert die DGPPN. Das Honorar müsse Sprachmittlern zum Beispiel ermöglichen, kontinuierlich Schulungen und Supervisionen zu finanzieren.
Zudem dürfe Sprachmittlung nicht nur als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. „Sie muss insbesondere auch jenen Personen zur Verfügung gestellt werden, die als Geflüchtete in Deutschland leben. Schließlich ist für sie die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Erkrankung durch die traumatischen Erfahrungen um ein Vielfaches erhöht“, fordert die Fachgesellschaft. © hil/aerzteblatt.de

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