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Spaniens Regierung plant mit Extra-Krankentagen bei Regelschmerzen Novum in Europa

Dienstag, 17. Mai 2022

/Alliance, stock.adobe.com

Madrid – Spanien will Frauen künftig bei heftigen Regelbeschwerden per Gesetz von der Arbeit befreien. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute vom Kabinett der linken Regierung in Madrid gebilligt. Demnach sollen Spanierinnen das Recht bekommen, bei Regelschmerzen zu Hause zu bleiben – und zwar so lange, wie die Schmerzen andauern. Die geschätzten Kosten in Höhe von 23,8 Millionen Euro pro Jahr soll der Staat übernehmen. Um arbeitsfrei zu bekommen, muss die betroffene Frau einen Arzt konsultieren.

„Wir machen ein Gesetz, mit dem sichergestellt wird, dass Frauen besser leben und ihre Lebensprojekte in völliger Freiheit entwickeln können“, erklärte Gleichstellungsministerin Irene Montero nach der Kabinettssitzung. „Es ist Schluss mit dem Arbeiten unter Schmerzen und mit dem Pillenschlucken!“ Der Entwurf wird dem Parlament in Madrid allerdings erst nach einer mehrmonatigen Konsultationsphase vorgelegt werden können. Vor Ende 2022 wird er laut Experten auf keinen Fall in Kraft treten können.

Spanien wäre das erste Land in Europa mit einem derartigen Gesetz. Vergleichbare Regelungen gibt es zum Beispiel in Taiwan: Hier können Frauen in solchen Fällen aber nur drei Tage pro Jahr der Arbeit fernbleiben, und bekommen dann auch nur die Hälfte des Lohns. In Südkorea müssen Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat frei geben, wenn sie den Anspruch geltend machen – wer die Kosten übernimmt und ob es trotzdem Lohn gibt, ist in dem Gesetz aber nicht geregelt.

In Deutschland sei eine ähnliche Regelung wie in Spanien zumindest theoretisch denkbar, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts läge damit nach seiner Einschätzung nicht vor. „Denn die Idee dahinter wäre ja gerade, Ungerechtigkeiten aufgrund des Geschlechts zu beseitigen“, erklärt der Experte. „Das könnte man also rechtssicher ausgestalten, wenn man es richtig macht.“

Krankschreibungen sind in Deutschland so geregelt, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bezogen auf die jeweilige Tätigkeit erklärt. „Der Arbeitgeber erfährt dann auch nicht, welche Beschwerde genau vorlag – da wäre die Frage, ob das nicht auch in dem Fall die bessere Lösung ist“, sagt Bredereck.

Allerdings könnten häufige Krankheitsfälle laut geltender Rechtsprechung ein Kündigungsgrund sein. Eine gesetzliche Regelung, die Menstruationsbeschwerden davon ausnimmt, wäre nach Ansicht des Anwalts also tatsächlich eine Verbesserung zugunsten von Arbeitnehmerinnen. „Und natürlich könnte eine solche Regelung auch mehr Bewusstsein schaffen für existierende Ungerechtigkeiten in diesem Zusammenhang.“

Für schwierig hält Bredereck allerdings die in Spanien vorgesehene Regelung, dass der Staat in solchen Fällen die Kosten übernimmt. Denn in Deutschland zahlt ja eigentlich bei Krankheit zunächst der Arbeitgeber weiter das Gehalt. „Das wäre in Deutschland tatsächlich eine grundlegende Änderung im System, das finde ich derzeit schwer vorstellbar.“ © afp/dpa/aerzteblatt.de

LNS

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