Politik
Gesundheitsminister drängen auf bessere Pandemieüberwachung
Dienstag, 17. Mai 2022
Berlin – Die Gesundheitsminister der Länder sehen Verbesserungsbedarf bei der Überwachung künftiger Pandemien und Handlungsbedarf auf Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das machten sie gestern in zwei Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) deutlich.
Die GMK hält demnach die Entwicklung eines abgestimmten Überwachungssystems für erforderlich, um das durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Infektionsgeschehens zu überblicken. Ziel sollte der Einsatz eines weiterentwickelten Surveillancesystems zu Beginn der nächsten Atemwegsinfektionssaison sein, heißt es.
Aus Sicht der GMK sind dabei eine Reihe von Faktoren zu bedenken. So sollten zum Beispiel die bestehenden syndromischen und virologischen Surveillancesysteme zu Atemwegsinfektionen so weiterentwickelt werden, dass sie ab Herbst 2022 eine auch regional repräsentative Einschätzung der Krankheitslast akuter Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung, der ambulanten Versorgung und der stationären Versorgung ermöglichen.
Zudem soll geprüft werden, ob und wie eine Stichprobe aus den Meldedaten zur Erhebung von stabilen beziehungsweise weiterführenden Informationen gewonnen werden könnte, um auch bei hohen Fallzahlen „regional regelhaft aussagekräftige Informationen“ – etwa zum Impfstatus – generieren zu können.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob ein bundesweites – vom Meldesystem unabhängiges – Panel zur systematischen kontinuierlichen Erhebung von gesundheitsbezogenen Informationen zweckmäßig wäre und ob dieses bereits im kommenden Winterhalbjahr für die Überwachung der SARS-CoV-2 Infektionsdynamik eingesetzt werden könnte.
Die GMK rief das Ministerium auf, einen Vorschlag zu erarbeiten, mit den Ländern abzustimmen und bis August dieses Jahres zu erproben. Dabei seien Daten auf regionaler Ebene bereitzustellen, damit das System auch zur Steuerung von Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsgeschehens auf regionaler Ebene genutzt werden könnte.
Nachbesserungsbedarf sehen die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder auch beim Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das BMG wird „eindringlich“ gebeten, eine „bundeseinheitliche Kernanwendung zum Meldeverfahren für den Infektionsschutz, unter der Berücksichtigung notwendiger Schnittstellen für die bestehenden Softwarestrukturen der Gesundheitsämter, bis spätestens zum 31. August 2022 den Ländern einsatzfähig zur Verfügung zu stellen“. Ein Pilot sollte den Ländern im Juni 2022 vorgestellt werden.
Die GMK führt dazu aus, dass die gewünschte Kernanwendung dem aktuellen Stand der Technik genügen und mindestens einen automatisierten Abgleich der DEMIS-Meldungen mit den in den Gesundheitsämtern vorliegenden Meldedaten bieten sollte, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.
Den Gesundheitsämtern, die dem Beschluss der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin am 16. November 2020 zur Einführung von SORMAS gefolgt seien, müsse eine ausreichende Perspektive über Ende 2022 hinaus gegeben werden, bis das BMG eine Nachfolgelösung der Kernanwendung zur Verfügung stellt, hieß es.
Des Weiteren wird das BMG im Rahmen dieses Projektes gebeten, den Meldeumfang für Infektionserkrankungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu prüfen und neu zu definieren, so dass es den Gesundheitsämtern möglich sei, die Anforderungen des Bundes tagesaktuell zu bearbeiten. © may/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.