Ärzteschaft
Antihypertensive Kombinationstherapie: Fixkombinationen mehrerer Blutdrucksenker oder lieber Einzelpräparate?
Dienstag, 17. Mai 2022
Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hinterfragt in der neuen Ausgabe ihres Magazins „Arzneiverordnung in der Praxis“ die Praxis der antihypertensiven Kombinationstherapie. „In vielen Leitlinien wird die initiale antihypertensive Kombinationstherapie mit Fixkombinationen mehrerer Blutdrucksenker empfohlen. Wie sieht aber die Evidenz dazu aus?“, fragt der Autor des Beitrages, Michael Zieschang, Darmstadt.
„Die meisten Studien, die eine solche Empfehlung begründen sollen, sind retrospektiv, nicht randomisiert und haben lediglich, wenn überhaupt, eine schwache Evidenz“, heißt es in dem Beitrag. Die Kombination von blutdrucksenkenden Medikamenten sei zwar deutlich effektiver als die Dosissteigerung einzelner Medikamente. Dies sei aber auch durch eine schrittweise Kombination zum Beispiel in vier- bis sechswöchentlichen Abständen möglich.
Ein weiteres Argument der Befürworter der Fixkombination sei die Adhärenz. Aber auch dieser mögliche Vorteil sei nicht in klinisch bedeutsamen Endpunkten belegt, heißt es in dem Beitrag.
Zwar sei es einleuchtend, dass die Adhärenz besser sei, wenn die Therapie komplizierte Einnahmeschemata vermeide und die Zahl der Tabletten reduziere. „Was spricht dagegen, frei zu kombinieren und wenn man die richtige Kombination gefunden hat, eine Fixkombination dieser Einzelmedikamente zu verwenden, falls die Tablettenlast zu groß wird?“ fragt der Autor.
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„Patienten mit Grad II Hypertonie (Blutdruck > 160/100 mmHg) werden in aller Regel nicht mit nur einer antihypertensiven Substanz eingestellt werden können. Die Empfehlung, bei diesen Patienten sofort mit einer Kombinationstherapie zu beginnen, scheint aber nicht gut begründet“, lautet das Fazit des Beitrags.
Die gewünschte schnelle Einstellung ließe sich ebenso gut mit einer Intensivierung der Therapie in vier- bis sechswöchentlichen Intervallen erreichen. „Die meist deutlich teureren Fixkombinationen sollten Sonderfällen vorbehalten bleiben“, so die Forderung. © hil/aerzteblatt.de

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