Ärzteschaft
Bessere Versorgungsstrukturen für vernachlässigte und misshandelte Kinder angemahnt
Donnerstag, 19. Mai 2022
Berlin – Im Jahr 2020 haben die Jugendämter in Deutschland mehr als 60.000 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Ein breites Bündnis von Fachverbänden mahnte jetzt bessere Versorgungsstrukturen für vernachlässigte und misshandelte Kinder an.
„In der bislang bestehenden Regelversorgung wird das Potenzial des medizinischen Beitrags im Kinderschutz bei Weitem noch nicht ausreichend ausgeschöpft“, heißt es in einem neuen Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) zusammen mit anderen Gesellschaften.
Danach bauen die derzeit bestehenden Strukturen im medizinischen Kinderschutz auf dem Engagement einzelner Einrichtungen oder Personen auf, aber kaum auf strukturierten Prozessen und Standards, die flächendeckend verfügbar seien.
Arztpraxen, Notaufnahmen, Kliniken und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) sind laut dem Positionspapier oft die erste Anlaufstelle für Betroffene. Aber häufig seien sie darauf nicht vorbereitet. „Es bestehen diesbezüglich noch erhebliche Versorgungslücken“, heißt es im Positionspapier.
Die Verbände fordern daher zunächst eine bessere Erfassung von Missbrauchs- und Vernachlässigungsfällen – „Hilfe kann aber nur dort angeboten werden, wo ein Bedarf auch erkannt wird“.
Wichtig sei dann, die Strukturen für den Kinderschutz standortunabhängig nach den gleichen Regeln, Mechanismen und Logiken zu organisieren. „Wie in anderen medizinischen Disziplinen auch, braucht es für die Zusammenarbeit im medizinischen Kinderschutz über die Einrichtungsgrenzen hinweg einheitliche Strukturen, die überall in Deutschland nach den gleichen Logiken aufgebaut sind“, fordern die Verbände.
Dazu sei „eine auskömmliche Finanzierung der kinderschutzbezogenen Leistungen eine absolut notwendige Voraussetzung.“ Dabei gehe es vor allem um personelle Ressourcen in den Kliniken und Praxen. „Diese Vorhaltung der Strukturen sollte auch Teil des Sicherstellungsauftrages werden“, so die Forderung.
An dem Papier beteiligt sind der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Psychosomatik (DGPPS), die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) und die Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP). © hil/aerzteblatt.de

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