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Politik

Coronapflegebonus verabschiedet, keine Ausweitung auf MFA und Rettungdienst

Freitag, 20. Mai 2022

/hkama, stock.adobe.com

Berlin – Die in der Coronapandemie besonders belasteten Pflegekräfte in Altenheimen und Krankenhäusern erhalten abermals eine staatliche Bonuszahlung. Medizinische Fachangestellte (MFA) und der Rettungsdienst bekommen Steuerfreiheit für Bonuszahlungen der Arbeitgeber.

Der Bundestag hatte gestern Nachmittag eine Verlängerung und Ausweitung von Steuererleichterungen we­gen der Coronapandemie beschlossen. Mit dem Beschluss sollen Coronaboni für Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei bleiben.

Erweitert wurde der Kreis derjenigen, für die ein gewährter Bonus steuerfrei gestellt wird. Dies gilt demnach künftig auch für Mitarbeitende in Arztpraxen, Rettungsdiensten und Dialyseeinrichtungen.

In den Genuss des staatlichen Coronabonus‘ kommen aber weiterhin nur Pflegekräfte in Heimen und Kranken­häusern. Die Union im Bundestag hatte als Opposition zwar einen Antrag eingebracht, der eine Erweiterung des staatlichen Bonus‘ auf MFA und Rettungskräfte vorgesehen hätte. Der Antrag wurde aber von der Ampel­koa­lition abgelehnt.

Proteste von MFA-Verbänden und Ärzteschaft, die den Bonus auch für MFA eingefordert hatten, blieben in der Regierung ungehört. MFA-Verbände und Ärzte wie etwa der Hartmannbund kündigten heute an, an der Forde­rung nach einer Coronaprämie für MFA festzuhalten.

Das gestern Abend vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Pflegebonus hat unverändert das Parlament pas­siert. Es sieht eine Zahlung von maximal 550 Euro für Vollzeitbeschäftigte in der direkten Altenpflege und Betreuung vor. Bis zu 370 Euro bekommen Beschäftigte, die für Einrichtungen der Altenpflege tätig sind und mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit für Pflegebedürftige aufwenden.

Deutlich mehr bekommen Fachkräfte in den Krankenhäusern, die besonders wegen der Coronapandemie be­lastet sind. Hier soll der Betrag bei etwa 1.700 Euro liegen, bei Mitarbeitern auf den Intensivstationen sogar bei rund 2.500 Euro. Für das Gesetz stimmten die Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne sowie CDU/CSU und AfD. Die Linke, die weitergehende Forderungen stellte, enthielt sich.

Die Mittel für die Krankenhäuser sollen an 837 Kliniken verteilt werden, die zwischen Januar und Dezember vergangenen Jahres mehr als zehn coronabedingte Beatmungsfälle hatten. Auch Auszubildende, Freiwilli­gen­dienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicege­sellschaften, die in der Alten- oder Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Die Bundesregierung stellt dafür insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung – davon sollen jeweils 500 Millionen Euro an die Krankenhäuser und an die Pflegeeinrichtungen gehen. Ausgezahlt werden soll der Bonus ab dem 30. Juni und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 über die Arbeitgeber.

Profitieren sollen Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.

Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Regelungen zur Zahlung nach Tarif in Pflege ab dem 1. September 2022. Diese betreffen unter anderem Zulassungsvoraussetzungen und Übermittlungspflichten der Pflegeein­richtungen sowie eine Konkretisierung der Entlohnungsbestandteile, die von nicht tarifgebundenen Pflege­einrichtungen zu zahlen sind.

„Dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte, verdanken wir zu großen Teilen dem unermüdli­chen Einsatz der Pflegekräfte“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anlässlich der Ver­abschiedung des Gesetzes. „Bei einem Bonus können wir es aber nicht belassen. Pflegekräfte bräuchten deut­lich bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung.“ © may/afp/kna/aerzteblatt.de

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