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Geringe Anerkennungsquote bei Gesundheitsschäden durch SED-Diktatur

Montag, 23. Mai 2022

/picture alliance, Hendrik Schmidt

Rostock – Bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden, die auf politische Verfolgung während der SED-Herrschaft zurückgehen, sieht die Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung, Anna Kaminsky, noch Defizite.

„Die Anerkennungsquote bewegt sich im niedrigen zweistelligen Bereich“, sagte sie am vergan­ge­nen Freitag am Rande des 25. Bundeskongresses der Landesbeauftragten und der Bundes­stiftung Aufarbeitung in Rostock.

Viele Betroffene litten bis heute unter den Folgen der Verfolgung. Durch Schwerstarbeit und widrige Lebensumstände in den Gefängnissen seien Menschen oft körperlich und seelisch „kaputtgemacht“ worden.

Staat und Gesellschaft müssten den Betroffenen immer wieder deutlich machen, dass das, was ihnen passiert sei, ein Verbrechen und ein großes Unrecht waren und dies anerkannt wird, be­tonte Kaminsky.

Gleichzeitig sei zu beobachten, dass den Menschen bei Anträgen auf Anerkennung der Folge­schäden mit Skepsis begegnet werde. „Viele werden in einer jahrelangen Odyssee durch Ämter geschickt. Die Verfahren und die Ablehnungsbegründungen sind für die Betroffenen oft schwer erträglich.“

Es müsse das Bestreben der Gesellschaft sein, für größtmögliche Gerechtigkeit und Anerkennung zu sorgen, betonte die Stiftungsdirektorin. Allerdings könnten die Verbrechen der SED nur mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden.

„Das ist für die Betroffenen oft unbefriedigend, da sich die Täter in der Diktatur eines viel größe­ren Instrumentariums bedienen konnten und später zugleich vom Rechtsstaat profitieren.“ © dpa/aerzteblatt.de

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