Politik
Neue Gebührenordnung für Ärzte an Lauterbach übergeben
Dienstag, 24. Mai 2022
Bremen – Eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit Jahren ein Anliegen der Ärzte – und nun ist sie so gut wie fertig. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erhielt eine persönliche Fassung heute beim Ärztetag in Bremen überreicht.
„Damit Sie den Ärztetag nicht ohne Gastgeschenk verlassen, habe ich Ihnen das erste gedruckte Exemplar der neuen GOÄ mitgebracht, das zwischen der Ärzteschaft, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe abgestimmt ist und das in kleinteiliger Arbeit zusammen mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden entstanden ist“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, heute zur Eröffnung des 126. Deutschen Ärztetags in Bremen.
Er kündigte bei der Übergabe des Exemplares an den Minister an, man wolle nun in einer Testphase die alte GOÄ mit der neuen vergleichen und prüfen, ob mit der neuen GOÄ sowohl die Ärzte zu ihrem Recht kämen als auch die Patienten finanziell nicht überfordert würden. Nach Angaben von BÄK und PKV ist das rechtliche Regelwerk fertiggestellt und konsentiert. Der aktuelle Stand der modernen Medizin ist in rund 5.600 Ziffern definiert. Die Verhandlungen über die Preise laufen derzeit.
Reinhardt betonte in Richtung Lauterbach, es sei „kein Geheimnis“, dass man in der Frage nach der künftigen Ausgestaltung des Krankenversicherungssystems unterschiedlicher Meinung sei. Aber abgesehen davon, dass diese Diskussion derzeit nicht anstehe, wäre die Novelle der GOÄ kein Präjudiz für das eine oder für das andere Krankenversicherungssystem, erklärte der BÄK-Chef.
Er betonte weiter, die Ärzteschaft appelliere dringend an Lauterbach, diese Reform nach den vielen Jahren des Stillstands endlich umzusetzen. „Machen Sie bei dieser wichtigen Aufgabe die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sowie die legitimen Ansprüche von Ärztinnen und Ärzten zum Maßstab Ihres Handelns.“
Reinhardt begründete die Dringlichkeit damit, dass die derzeit gültige GOÄ im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stamme und 1996 lediglich teilnovelliert worden sei. Sie sei somit „völlig veraltet“ und bilde „weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab“.
Der BÄK-Chef wies darauf hin, dass dadurch nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene Leistungen nur mit Hilfe von Analogziffern abgerechnet werden könnten. Für Patienten, Krankenversicherer, Beihilfe und Ärzteschaft führe dies zu großen Verunsicherungen, unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Bürokratie. Ein aus der Sicht der Ärzteschaft unhaltbarer Zustand.
„Nur ein Beispiel: Es ist absurd, dass eine optische Kohärenztomografie des Auges, mit der Veränderungen an der Netzhaut erkannt und kontrolliert werden können, in Ermangelung einer entsprechenden Gebührenziffer analog einer Ultraschalluntersuchung des Herzens berechnet werden muss“, erläuterte Reinhardt. Diese Art der Leistungsabrechnung sei für Patienten vollkommen intransparent und unverständlich.
In erster Linie ist aus Sicht von Reinhardt eine neue GOÄ erforderlich, um Intransparenzen und daraus resultierende Unsicherheiten zu beenden. „Aber natürlich haben auch Ärztinnen und Ärzte einen Anspruch auf eine moderne Gebührenordnung, um ihre Leistungen, insbesondere ärztliche Zuwendungsleistungen, endlich angemessen abbilden zu können.“
Seit vielen Jahren fordert der Deutsche Ärztetag mit Nachdruck das Bundesgesundheitsministerium auf, die Reform der GOÄ auf Grundlage des gemeinsamen Vorschlags von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe umzusetzen. Geschehen ist bisher nichts. „Wir empfinden dies inzwischen als Affront“, so Reinhardt.
„Ich werde Ihren Vorschlag vorbehaltlos prüfen. Der Spielraum für Veränderungen ist jedoch eng“, entgegnete Lauterbach heute. Man habe in der Bundesregierung abgemacht, dass man nichts unternehmen wolle, was das Gleichgewicht zwischen der PKV und der GKV verschiebe. Ähnlich hatte sich Lauterbach zuletzt im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt geäußert. © may/fos/aerzteblatt.de

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