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Ärzteschaft

Ärztetag begrüßt Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschafts­abbrüche

Dienstag, 24. Mai 2022

/dpa

Bremen – Der Deutsche Ärztetag änderte heute mit großer Mehrheit seine bisherige Beschlusslage und be­grüßte die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Namen der Bundesregierung angestrebte Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB).

Dieser regelt bislang das Verbot, für Schwangerschafts­a­­­­bbrüche zu werben, und führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informatio­nen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Die Ampelregierung hatte sich als eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Pro­jekte die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB vorgenommen.

Die Ärzteschaft hält ebenso wie Buschmann den derzeitigen Rechtszustand für „unhaltbar“, dem zufolge Ärztinnen und Ärzte für die sachliche medizinische Information über von ihnen angewandte Methoden zum Schwangerschaftsabbruch der Strafverfolgung aussetzt werden können.

Zudem habe der Paragraf 219a StGB in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass betroffenen Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach Paragraf 218 StGB erschwert würde.

Ethisch sieht der Ärztetag keine Probleme: „Die Entscheidung, das Kind nicht auszutragen, ist dann schon gefallen“, erläuterte Julian Veelken, Abgeordneter der Ärztekammer Berlin. Zu dem Zeitpunkt gehe es dann darum, dass die Patientin sachgemäß informiert und der Eingriff medizinisch korrekt durchgeführt werde. Kolleginnen und Kollegen dürften dafür nicht dem Vorwurf der Werbung für den Abbruch ausgesetzt werden.

„Die Möglichkeit, über angewandte Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sachlich zu informieren, wird nach Streichung dieses Paragrafen auch in diesem sensiblen Kontext die nötige Transparenz herstellen“, sind sich die Delegierten sicher. Die informierte Zustimmung der Patientinnen zu einem solchen Eingriff sei zudem eine Voraussetzung ist. © ER/aerzteblatt.de

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