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Ärzteschaft will Reform der Approbationsordnung

Dienstag, 24. Mai 2022

/lenets_tan, stock.adobe.com

Bremen – Die ins Stocken geratene Reform der ärztlichen Ausbildung war heute erneut ein massiver Kritik­punkt der deutschen Ärzteschaft. Angesichts der nun schon seit Jahren geplanten neuen ärztlichen Appro­bationsordnung rief der 126. Deutsche Ärztetag jetzt zum wiederholten Male den Bund und die Länder auf, das in der vergangenen Legislaturperiode angestoßene Gesetzgebungsverfahren wiederaufzunehmen, die Approbationsordnung zügig zu beschließen und umzusetzen.

Die von den Organisationen und Verbänden beschriebenen Finanzierungsprobleme müssten endlich ange­gangen werden, damit die ärztliche Approbationsordnung wie ursprünglich geplant 2025 in Kraft treten könne, betonten die Delegierten. Mehr als jeder fünfte Arzt scheide in den nächsten Jahren aus, mahnte Susanne Johna vom Vorstand der Bundesärztekammer. „Und was passiert Konkretes in der Politik? Gar nichts.“

„Das Medizinstudium muss endlich an die aktuellen Herausforderungen der medizinischen Versorgung an­gepasst werden“, beschlossen die Delegierten mehrheitlich. Nur so könnten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner auch nach dem aktuellen Kenntnisstand ausgebildet und die Qualität des Studiums gewähr­leistet werden.

Viele Abgeordnete forderten zudem eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. „Mangel lässt sich nicht da­durch beheben, indem man ihn verschiebt“, betonte Andreas Hammerschmidt, Abgeordneter der Ärztekammer Niedersachsen.

Gleichzeitig forderte Deutsche Ärztetag die Bundesregierung und die Bundesländer auf, endlich für eine Ver­besserung der Bedingungen im Praktischen Jahr (PJ) zu sorgen. Nötig sei eine existenzsichernde verpflich­tende Gewährung von Geldleistungen, mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes, mahnte Hammer­schmidt.

Auch weitere Einschränkungen der Wahlfreiheit der PJ-Abschnitte mit weiteren Pflichtabschnitten seien kontraproduktiv. Geändert werden müsse zudem die Fehlzeitenregelung im PJ. Es könne nicht sein, dass Krankheitstage als Fehltage zählten. © ER/aerzteblatt.de

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